03.03.2010 - 9.4 Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen eine/n S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der StVV
- Datum:
- Mi., 03.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- SB Recht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sitzungsleitung:
Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau B. Müller
Die Vorlage wird vom Stadtverordnete Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Er begründet die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und die Höhe des Ordnungsgeldes.
In der sich anschließenden Diskussion über ein fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln fordert der Stadtverordnete Kaminski, Fraktion DIE LINKE, den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn Schüler auf, die Vorlage zurückzuziehen, erneut darüber zu beraten und ein angemessenes Ordnungsgeld zu verhängen.
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Schüler erklärt, dass es aus seiner Sicht dazu keine Veranlassung gebe.
Die Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau B. Müller stellt gemäß § 22 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die Befangenheit des Stadtverordneten Menzel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, fest, so dass seine Wortmeldung nicht berücksichtigt werden könne. Sie weist den Stadtverordneten Menzel darauf hin, dass er bereits schriftlich angehört wurde. Herr Menzel nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Nachdem sich der Stadtverordnete Vöhse, Gruppe Die Andere, gegen eine Sanktion ausgesprochen hat, gibt der Stadtverordnete Naber, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine persönliche Erklärung ab. Im Ergebnis seiner Ausführungen weist er als Fraktionsvorsitzender die Vorwürfe gegen den Stadtverordneten Menzel zurück und bittet die Vorlage abzulehnen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Kaminski beantragt im Sinne des § 16 Punkt 2 Buchstabe h) der Geschäftsordnung die Zurückweisung des Antrages an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung.
Abstimmung:
Die Zurückweisung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Im Rahmen der weiteren Diskussion weist der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner auf die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelte Verschwiegenheitspflicht und auf die Frage der Schuldangemessenheit hin.
Die Stadtverordnete Dr. Müller, Fraktion DIE LINKE, empfiehlt dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung derartige Angelegenheiten nicht nur mit der Verwaltung zu besprechen, sondern auch im Präsidium oder im Ältestenrat rückzukoppeln.
Die Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau B. Müller fordert die Stadtverordneten auf, eine eventuelle Befangenheit selbst und unaufgefordert der Sitzungsleitung anzuzeigen.
Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes erhält der Stadtverordnete Menzel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Gelegenheit, den Sachverhalt aus seiner persönlichen Sicht zu schildern.
Anlagen
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