09.03.2010 - 3.1 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung sowie alle OBR Äa Fraktion CDU/ ANW
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.03.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) macht aufmerksam, dass die Einbringung bereits erfolgt sei.
Den Ausschussmitgliedern ist als Tischvorlage eine Beratungsgrundlage ausgereicht worden, die bei der Verwaltung eingegangene Änderungsanträge bzw. erfolgte Voten aus den Ortsbeiräten beinhaltet.
Zum Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW stellt Herr Goetzmann richtig, dass dieser nicht die sachliche und rechtliche Auffassung der Verwaltung wieder gebe. Vielmehr habe die Verwaltung zu diesem Punkt bereits in früherer Sitzung deutlich gemacht, dass eine Änderung in Gewerbefläche der Verwaltungsauffassung ausdrücklich widerspreche.
Herr Goetzmann geht inhaltlich auf die einzelnen Änderungsanträge ein und erläutert die Position der Verwaltung.
Herr Kümmel stellt zusätzlich zu den bereits vorliegenden Änderungsanträgen den Antrag:
Die südliche
Erweiterung des Gewerbegebietes des Kirchsteigfeldes wird abgelehnt. Die Fläche
wird wieder als Waldfläche dargestellt.
Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf seinen Änderungsantrag und hinterfragt nochmals die Generalisierung der Darstellung im FNP (Mindestgröße 2 ha).
Herr Goetzmann erinnert bzgl. des Antrages von Herrn Kümmel daran, dass der Teil der Fläche Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes war, aber aufgrund eines Beschlusses STVV aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen worden ist.
Zum Antrag von Herrn Dr. Seidel informiert Herr Goetzmann, dass die Fläche sich an die vorhandene WA-Fläche anschließen würde und von daher keine Gefahr bestünde. Herr Goetzmann geht nochmals erläuternd auf die Darstellung im FNP als Arbeitsgrundlage in den Grundzügen ein.
Herr Lehmann betont zum Änderungsantrag der CDU/ANW, dass die Betriebe gehört worden sind und der STVV-Beschluss gefasst worden ist. Das Angebot von 5jähriger Schonzeit halte er für zu wenig; deshalb erfolgt der Antrag auf Ausweisung der Fläche als Gewerbefläche.
Herr Goetzmann informiert, dass die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) kein landwirtschaftlicher Betrieb sei. Durch die DLG erfolgte die Nutzung, Prüfung und Kontrolle von landwirtschaftlichen Maschinen. In den 90’er Jahren hat es einen Neubau einer Prüfhalle gegeben. Im Genehmigungsverfahren ist von 2 Sachverhalten ausgegangen worden
a) Erweiterung des zulässigen gewerblichen Betriebes
b) Dieser Betrieb prüft von seiner sachlichen Zuordnung her, die Maschinen nicht nur in der Halle, sondern testet den Einsatz der Maschinen auf landwirtschaftlichen Flächen.
Der Hinweis, dass die DLG sich für 15 Jahre gebunden habe, geht vermutlich auf förderrechtliche Sachverhalte zurück.
Herr Schütt gibt zu Bedenken, dass die neuen Betriebe die vorhanden Einrichtungen (kein zusätzlicher Neubau) nutzen würden, aber auf andere Weise. Er erinnert an den bestehenden STVV-Beschluss, der auf eine langfristige Nutzung orientiert.
Herr Goetzmann gibt nochmals zu Protokoll, dass der Vorschlag (den die Fraktion CDU(ANW in ihrem Änderungsantrag als Vorschlag von Herrn Goetzmann bezeichnet haben) genau dies nicht sei. Hier handelte es sich lediglich um den Hinweis, wie formal korrekt mit dem Anliegen umgegangen werden könnte.
Das Anliegen selbst widerspricht jedoch ausdrücklich der Verwaltungsauffassung.
Herr Kirsch (BürgerBündnis) bittet um Rederecht (die SB-Ausschussmitglieder signalisieren Einverständnis). Herr Kirsch fragt, was statt dessen dort stattfinden solle; wer könnte dort nachnutzen?
Herr Goetzmann informiert, was entspr. BauGB möglich wäre.
Herr Klipp erinnert an den Prozess-Charakter. Der Beschluss der STVV 09/SVV/0880 wurde zu einem Zeitpunkt gefasst, als noch geprüft worden ist, ob die Nutzung doch an dieser Stelle genehmigt werden könnte. Das Prüfergebnis zeigte, dass dies nicht möglich sei. Daran halte die Verwaltung fest. Die Änderung des FNP an dieser Stelle wird für nicht richtig gehalten, hinsichtlich der städtebaulichen Einordnung und dem Aspekt Innenentwicklung vor Außenbereichserweiterung.
Nach weiteren Äußerungen verschiedener Teilnehmer wird die Abstimmung der vorliegenden Änderungsanträge vorgenommen:
Änderungsantrag von Herrn Spira (Mitglied des OBR
Satzkorn):
"Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Auslegung des 2. Entwurfes des
Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Potsdam für den Bereich der
Satzkorner Bergstraße zwischen der Straße zum Bahnhof und dem Bolzplatz
beidseitig die Erhaltung der vorhandenen Obstbaumallee aufzunehmen."
Wird durch den SB-Ausschuss zur Kenntnis genommen
(keine FNP-Änderung, da nicht FNP-relevant).
Änderungsantrag
der Fraktion CDU/ANW (Neue Fassung vom
18.02.10):
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Auslegung des 2. Entwurfes des
Flächennutzungsplanes der LH Potsdam DS 10/SVV/0040 für den Bereich
Lerchensteig 42 eine Anpassung des Entwurfes an die derzeitige Nutzung
vorzunehmen, d.h. die Flächen der Kläranlage Potsdam-Nord und die Fläche
ehemals DLG (Lerchensteig 42) gemeinschaftlich als Gewerbefläche auszuweisen.
Abstimmung: 2/1/3
Änderungsvorschlag
v. Herrn Dr. Seidel zum FNP-Entwurf:
Die
Wohnbaufläche im B-Plangebiet Bornim-Hügelweg ist um die vorhandene
Wohnbebauung im Staudenweg zu erweitern (sh. Darstellung).
Begründung:
Der Charakter der dort vorhandenen Bebauung entspricht einem
WA. Bei der Genehmigung der Bebauung wurden die entsprechenden Anforderungen
des damaligen B-Planentwurfes „Am Raubfang“ angewendet. Im Staudenweg gibt es
nur Wohnnutzung, kein Gewerbe. Mit der Erweiterung des vorhanden WA-Bereiches
gibt es kein Problem mit der 2 ha-Grenze bei der Darstellung. Ähnlich wurde
z.B. im Bereich Amundsenstraße und Hughstraße verfahren.
Abstimmung: 5/0/1
Änderungsvorschlag vom OBR Groß Glienicke:
Die in Anlage 4, Nr. 5 festgeschriebene Änderung ist zu
streichen.
Der Ortsbeirat ist
gegen ein Entfernen der nördlichen Straßentrasse aus dem Planentwurf. Er
bittet, den Oberbürgermeister Maßnahmen einzuleiten, die die Aufnahme des
Streckenabschnittes von der Potsdamer Chaussee zur L 20 in den Bundesverkehrswegebau
zum Ziel habe.
Abstimmung: 1/1/4
Änderungsantrag von Herrn Kümmel
Die südliche
Erweiterung des Gewerbegebietes des Kirchsteigfeldes wird abgelehnt. Die Fläche
wird wieder als Waldfläche dargestellt.
Abstimmung: 4/2/0
+ (sh.
Protokollkorrektur in Sitzung SB-Ausschuss 23.03.2010)
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange zum FNP- Entwurf (Stand: 05.03.2008) wird gebilligt (siehe Anlage 3).
2. Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) der Landeshauptstadt Potsdam mit Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt (s. Anlage 1).
Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan- 2. Entwurf der Landeshauptstadt Potsdam mit Strategischer Umweltprüfung wird öffentlich ausgelegt (s. Anlage 2).
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange findet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu ergänzten, bzw. geänderten Flächen statt.
4. Ab Auslegungsbeschluss ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes Grundlage für neu aufzustellende Bebauungspläne.
5. Für die Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch gilt der Entwurf des Flächennutzungsplanes dann als Grundlage, wenn während der Auslegung keine Anregungen zu Änderungen in dem das Bauvorhaben betreffenden räumlichen Zusammenhang eingegangen sind, die gegen das Bauvorhaben sprechen.
Mit
folgenden Änderungen:
Änderungsantrag
der Fraktion CDU/ANW (Neue Fassung vom
18.02.10):
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Auslegung des 2. Entwurfes des Flächennutzungsplanes der LH Potsdam DS 10/SVV/0040 für den Bereich Lerchensteig 42 eine Anpassung des Entwurfes an die derzeitige Nutzung vorzunehmen, d.h. die Flächen der Kläranlage Potsdam-Nord und die Fläche ehemals DLG (Lerchensteig 42) gemeinschaftlich als Gewerbefläche auszuweisen.
Änderungsvorschlag
v. Herrn Dr. Seidel zum FNP-Entwurf:
Die
Wohnbaufläche im B-Plangebiet Bornim-Hügelweg ist um die vorhandene
Wohnbebauung im Staudenweg zu erweitern (sh. Darstellung).
Begründung:
Der
Charakter der dort vorhandenen Bebauung entspricht einem WA. Bei der
Genehmigung der Bebauung wurden die entsprechenden Anforderungen des damaligen
B-Planentwurfes „Am Raubfang“ angewendet. Im Staudenweg gibt es nur Wohnnutzung,
kein Gewerbe. Mit der Erweiterung des vorhanden WA-Bereiches gibt es kein
Problem mit der 2 ha-Grenze bei der Darstellung. Ähnlich wurde z.B. im Bereich
Amundsenstraße und Hughstraße verfahren.
Änderungsantrag
von Herrn Kümmel
Die südliche Erweiterung des Gewerbegebietes des Kirchsteigfeldes wird abgelehnt. Die Fläche wird wieder als Waldfläche dargestellt.
Anlagen zur Vorlage
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