17.03.2010 - 7 Rechte von Kindern

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Müller bringt die neue Textfassung des Punktes vom 16.03.2010 mit folgendem Wortlaut ein:

 

Der Punkt 1 ist wie folgt zu ändern:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Ablauf des Jahres der Familie in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro einen Bericht zu erstellen, in dem dargestellt wird, wie die Inhalte und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Verwaltungshandeln verankert sind.

Gleichzeitig soll dargestellt werden, wie die Inhalte und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in und an den Verwaltungsprozessen lebendiger gestaltet und erweitert werden können, so dass sich die Beteiligung unkomplizierter und attraktiver vollziehen kann.

 

Sie verweist darauf, dass damit den unterschiedlichen Auffassungen zu den bisherigen Textfassungen, dass Formulierungen einerseits zu konkret und andererseits zu unkonkret gewesen seien, hoffentlich Rechnung getragen werde.

 

Anschließend bringt Herr Vöhse namens der Gruppe Die Andere folgenden

Ergänzungsantrag  ein:

 

Der 1. Absatz wird wie folgt ergänzt:

 

Darüber hinaus sollen Möglichkeiten für die Einführung der Funktion einer/eines städtischen Kinderschutzbeauftragten geprüft werden.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird als Terminstellung für die Vorlage des Berichts der Februar 2011 in den Beschlusstext aufgenommen, an den auch die Prüfung der Funktion einer/eines städtischen Kinderschutzbeauftragten gekoppelt werden soll.

 

Abstimmung:

Die von der Gruppe Die Andere vorgeschlagene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Stimmenthaltungen

 

Anschließend wird der im Punkt 1 geänderte Beschlusstext mit der Ergänzung der Gruppe Die Andere und der Ergänzung der Terminstellung „Februar 2011“ zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Ablauf des Jahres der Familie in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro einen Bericht zu erstellen, in dem dargestellt wird, wie die Inhalte und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Verwaltungshandeln verankert sind.

Gleichzeitig soll dargestellt werden, wie die Inhalte und Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in und an den Verwaltungsprozessen lebendiger gestaltet und erweitert werden können, so dass sich die Beteiligung unkomplizierter und attraktiver vollziehen kann.

 

Darüber hinaus sollen Möglichkeiten für die Einführung der Funktion einer/eines städtischen Kinderschutzbeauftragten geprüft werden.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam fordert die Landesregierung auf, die auf Bundesebene stattfindenden Initiativen zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nach Kräften in geeigneter Form zu unterstützen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2011 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Stimmenthaltungen.