17.03.2010 - 5 Korruptionsbekämpfun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Fraktion FDP/Familien-Partei
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 17.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/0603 Korruptionsbekämpfung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/Familienpartei
- Beschluss:
- vertagt
Der Oberbürgermeister verweist
eingangs darauf, dass sich der größte Teil des Antrags durch das Handeln der
Verwaltung erledigt habe, bis auf die zusätzlich zu schaffende Stelle im
Rechnungsprüfungsamt. Frau Engel-Fürstberger betont, dass auch die Fraktion FDP
eine große Deckungsgleichheit mit dem Handeln der Verwaltung sehe, bittet aber
um eine Berichterstattung des Rechnungsprüfungs-amtes zur gegenwärtigen
Situation, um die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stelle bewerten zu können.
Herr Erdmann führt aus, dass seit Mai 2009 an diesem Thema intensiv gearbeitet und seitdem eine Art Aufbauarbeit geleistet werde. Derzeit falle die dafür zuständige Kollegin Frau Rademacher vollständig als Prüferin aus, denn seit Schaffung dieser Stelle gebe es eine „Welle“ von Anfragen und Korruptionsver-dachtsfällen, die sich nach Prüfung aber nicht als solche erweisen. Darüber hinaus gelte es, Regelwerke, wie z. B. den Ehrenkodex der Landeshauptstadt Potsdam (DS 10/SVV/0173), zu erarbeiten. Die Entscheidung über einen zusätzlichen Bedarf einer Personalstelle wolle er für ein halbes Jahr zurückstellen und dann neu bewerten.
Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, woraus die Intensität dieser Beschäftigung resultiere, entgegnet der Oberbürgermeister, dass eine Neuregelung sowohl eine Wirkung nach innen als auch nach außen habe und diese Stelle stark in Anspruch genommen werde. Im Ergebnis gebe es aber „nichts Dramatisches“; trotzdem schlage er vor, in einem Vierteljahr eine Zwischenbilanz zu ziehen und gemeinsam mit der Ombudsfrau Frau Schäfer über die Arbeit zu berichten.
Gegen den Vorschlag von Herrn Erdmann, den Antrag für ein
halbes Jahr zurückzustellen und im September 2010 wieder aufzurufen, erhebt
sich kein Widerspruch.