25.03.2010 - 4 Vorstellung "Deutscher Kinderschutzbund Potsdam"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 25.03.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr
Willuhn
(Vorsitzender des Deutschen Kinderschutzbundes Potsdam e.V.) stellt anhand
einer Powerpoint-Präsentation den Verein vor und weist darauf hin, dass dies
der größte Verein in Deutschland ist. Der
Landesverband hat seinen Sitz in Cottbus.
Der
Kinderschutzbund Potsdam hat sich Ende September 2009 gegründet und ist ein
eingetragener Verein, auch die Gemeinnützigkeit ist anerkannt. Die
Mitgliedschaft im Paritätischen Landesverband ist beantragt, aber noch nicht
entschieden.
Anschließend
stellt Herr Willuhn die Schwerpunkte vor.
Er verweist auf die erste Initiative
des Vereins – Aufnahme der Kinderrechte in die Hauptsatzung der LHP – die sich im Moment auf einem „ruhenden
Gleis“ befindet.
Derzeit befinden sich zwei Projekte in Vorbereitung. Des Weiteren sollen die Strukturen gefestigt, Netzwerke und Kooperationen ausgebaut werden.
Herr
Willuhn macht darauf aufmerksam, dass der Kinderschutzbund Potsdam seit dem
22.03.2010 online unter
dksb-potsdam.de zu finden ist.
Herr Otto fragt, welchen beruflichen Hintergrund die
Gründungsmitglieder des Vereins haben. Des Weiteren fragt er nach der
Zusammenarbeit mit STIBB oder „Kind im Zentrum“.
Herr Willuhn erklärt, dass Anstoß für die Vereinsgründung der Fall Jennifer sowie eine
Berichterstattung in der Zeitung über einen anderen Fall waren. Dies hat ihn
dazu bewegt, sich beim Kinderschutzbund zu melden. Da es diesen in Potsdam
nicht gab, wurde der Kinderschutzbund gegründet. Er selbst ist ausgebildeter
Diplompädagoge. Alle anderen Beteiligten haben unterschiedliche Ausbildungen
und eigene Kinder.
Er betont, dass der
Kinderschutzbund Potsdam an einer Zusammenarbeit mit anderen Initiativen sehr
interessiert ist, die benannten Träger aber nicht näher kenne.
Herr Dr. Henrich bittet um eine Aussage, welche Zielstellung die
Aufnahme der Rechte der Kinder in der Hauptsatzung haben sollen. Es muss auch
deutlich gemacht werden, welche Rechte in die Satzung aufgenommen werden
sollen.
Herr Willuhn erklärt, dass ein sehr konkreter Vorschlag unterbreitet
wurde. Er informiert, dass es eine breite Initiative gibt, die Kinderrechte in
die Grundrechte (Grundgesetz) aufzunehmen. Diese sind orientiert am Kindeswohl
und den besonderen Situationen von Kindern.
Frau Dr. Müller bittet, die Präsentation als Anlage zum Protokoll auszureichen.
Frau Schulze weist darauf hin, dass es ab Mai 2010 vier Lokale Bündnisse
für Familien in der Stadt geben wird. Auch zu diesen sollte Kontakt aufgenommen
werden.
Frau Engel-Fürstbereger bittet darzustellen, welche positiven Auswirkungen die
Aufnahme der Kinderrechte in die Hauptsatzung haben sollen.
Herr Willuhn erklärt, dass sämtliches Verwaltungshandeln am Kindswohl
orientiert werden soll. Es soll erreicht werden, dass sich die Landeshauptstadt
Potsdam am Wohl des Kindes orientiert.
Herr Gruschka fragt, welche auf die Praxis bezogenen Veränderungen
erreicht werden sollen. Aus seiner Sicht macht es keinen Unterschied, ob dies
in der Hauptsatzung enthalten ist oder nicht. Er kann hier den praktischen
Nutzen nicht erkennen.
Frau Morgenroth findet grundsätzlich jede Initiative, die sich für den Kinderschutz
einsetzt unterstützenswert, kann aber momentan den Nutzen der Aufnahme der
Rechte für Kinder in die Hauptsatzung nicht erkennen.
Sie
rät dem Kinderschutzbund Potsdam, sich zuerst auf die Vernetzung zu
konzentrieren.
Herr Otto beantragt das Ende der Debatte, da Diskussion über
die Vorstellung hinaus geht.
Frau Dr. Müller bittet um
Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
12
Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.