25.03.2010 - 4 Vorstellung "Deutscher Kinderschutzbund Potsdam"

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Willuhn (Vorsitzender des Deutschen Kinderschutzbundes Potsdam e.V.) stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation den Verein vor und weist darauf hin, dass dies der größte Verein in Deutschland ist. Der Landesverband hat seinen Sitz in Cottbus.

Der Kinderschutzbund Potsdam hat sich Ende September 2009 gegründet und ist ein eingetragener Verein, auch die Gemeinnützigkeit ist anerkannt. Die Mitgliedschaft im Paritätischen Landesverband ist beantragt, aber noch nicht entschieden.

Anschließend stellt Herr Willuhn die Schwerpunkte vor.

 

Er verweist auf die erste Initiative des Vereins – Aufnahme der Kinderrechte in die Hauptsatzung der LHP –  die sich im Moment auf einem „ruhenden Gleis“ befindet.

 

Derzeit befinden sich zwei Projekte in Vorbereitung. Des Weiteren sollen die Strukturen gefestigt, Netzwerke und Kooperationen ausgebaut werden.

 

Herr Willuhn macht darauf aufmerksam, dass der Kinderschutzbund Potsdam seit dem 22.03.2010  online unter dksb-potsdam.de zu finden ist.

 

Herr Otto fragt, welchen beruflichen Hintergrund die Gründungsmitglieder des Vereins haben. Des Weiteren fragt er nach der Zusammenarbeit mit STIBB oder „Kind im Zentrum“.

 

Herr Willuhn erklärt, dass Anstoß für die Vereinsgründung der  Fall Jennifer sowie eine Berichterstattung in der Zeitung über einen anderen Fall waren. Dies hat ihn dazu bewegt, sich beim Kinderschutzbund zu melden. Da es diesen in Potsdam nicht gab, wurde der Kinderschutzbund gegründet. Er selbst ist ausgebildeter Diplompädagoge. Alle anderen Beteiligten haben unterschiedliche Ausbildungen und eigene Kinder.

Er betont, dass der Kinderschutzbund Potsdam an einer Zusammenarbeit mit anderen Initiativen sehr interessiert ist, die benannten Träger aber nicht näher kenne.

 

Herr Dr. Henrich bittet um eine Aussage, welche Zielstellung die Aufnahme der Rechte der Kinder in der Hauptsatzung haben sollen. Es muss auch deutlich gemacht werden, welche Rechte in die Satzung aufgenommen werden sollen.

 

Herr Willuhn erklärt, dass ein sehr konkreter Vorschlag unterbreitet wurde. Er informiert, dass es eine breite Initiative gibt, die Kinderrechte in die Grundrechte (Grundgesetz) aufzunehmen. Diese sind orientiert am Kindeswohl und den besonderen Situationen von Kindern.

 

Frau Dr. Müller bittet, die Präsentation als Anlage zum  Protokoll auszureichen.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass es ab Mai 2010 vier Lokale Bündnisse für Familien in der Stadt geben wird. Auch zu diesen sollte Kontakt aufgenommen werden.

 

Frau Engel-Fürstbereger bittet darzustellen, welche positiven Auswirkungen die Aufnahme der Kinderrechte in die Hauptsatzung haben sollen.

 

Herr Willuhn erklärt, dass sämtliches Verwaltungshandeln am Kindswohl orientiert werden soll. Es soll erreicht werden, dass sich die Landeshauptstadt Potsdam am Wohl des Kindes orientiert.

 

Herr Gruschka fragt, welche auf die Praxis bezogenen Veränderungen erreicht werden sollen. Aus seiner Sicht macht es keinen Unterschied, ob dies in der Hauptsatzung enthalten ist oder nicht. Er kann hier den praktischen Nutzen nicht erkennen.

 

Frau Morgenroth findet grundsätzlich jede Initiative, die sich für den Kinderschutz einsetzt unterstützenswert, kann aber momentan den Nutzen der Aufnahme der Rechte für Kinder in die Hauptsatzung nicht erkennen.

Sie rät dem Kinderschutzbund Potsdam, sich zuerst auf die Vernetzung zu konzentrieren.

 

Herr Otto beantragt das Ende der Debatte, da Diskussion über die Vorstellung hinaus geht.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:             12

Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.

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