07.04.2010 - 7.4 Einrichtung eines Gestaltungsrates

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

Geschäftsordnung:

§ 5 (3) Einfügung im 1. Satz ist zu ergänzen: „... mit Bekanntgabe der mit dem Vorsitzenden des Gestaltungsrates abgestimmten vorläufigen Tagesordnung.“

Der 2. Satz ist zu ersetzen durch:

Die Tagesordnung kann von der Mehrheit des Gestaltungsrates verändert werden.

 

Abstimmung:

Die vom o. g. Ausschuss empfohlene Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

Geschäftsordnung:

§ 2 Absatz (2) lautet:

Die Mitglieder des Gestaltungsrates werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt.

 

Abstimmung:

Die vom o. g. Ausschuss empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der Hauptausschuss hat der Vorlage einschließlich der von den Ausschüssen für Finanzen und für Stadtplanung und Bauen empfohlenen Änderungen zugestimmt.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Teuteberg beantragt namens der Fraktion FDP:

 

In § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung werden in der zweiten Zeile die Worte "besitzen die Qualifikation zum Preisrichter" gestrichen. Dafür wird als 4. Satz ergänzt: "Die Mehrheit der Mitglieder besitzt die Qualifikation zum Preisrichter".

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit 21 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 14 Ja-Stimmen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Schröder beantragt namens der Fraktion CDU/ANW:

 

Im  § 2 Absatz der Geschäftsordnung  wird der  Absatz 4 (Selbstbindung) gestrichen.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 6 Ja-Stimmen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung  beschließt:

1.               Einrichtung eines Gestaltungsrates für die Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 12 der Hauptsatzung

2.     Geschäftsordnung des Gestaltungsrates gemäß Anlage 1

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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