14.04.2010 - 6 Kriterien für die Durchführung zu Bürgerbefragu...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Scharfenberg merkt dazu an, dass nach Aufnahme der Bürgerbefragung in die Hauptsatzung der Landeshauptstadt nun die Kriterien gestaltet werden müssen, so dass auch Bürgerbefragungen zu Themen möglich werden über deren Ausgang man sich nicht von vornherein im Klaren sei. Die Fraktion DIE LINKE habe darauf verzichtet, diesen Antrag mit konkreten Punkten zu untersetzen - hier solle die Verwaltung tätig werden und sich z. B. umsehen, wie das in anderen Städten gehandhabt werde und was davon für Potsdam relevant sein könne.

Herr Exner verweist darauf, dass die Schaffung von Fallgruppen und die Auswahl von Themen nicht im Sinne der Hauptsatzungsregelung sei - diese sei offen und flexibel verfasst, indem der Hauptausschuss über Inhalte, Zeitpunkt und Art der Fragestellung beschließe. Deshalb halte er das Anliegen des Antrags nicht für sinnvoll. Frau Dr. Müller merkt an, dass genau diese Regelung dazu geführt habe, dass der eine meint, eine Bürgerbefragung sollte erfolgen und andere wiederum nicht. Hier gehe es um solche Kriterien wie z. B. eine bestimmte Höhe von aufzuwendenden finanziellen Mitteln oder eine bestimmte Anzahl betroffener Bürger, die Grundlage einer Entscheidung bilden. Herr Naber betont, dass seine Fraktion das Instrument der Bürgerbefragung bekanntermaßen für nicht sinnvoll erachte. Deshalb und weil die Antragsteller selbst nicht die Zielrichtung und Vorstellung konkret beschreibe, werde die Fraktion Grüne/B 90 den Antrag ablehnen.

Herr Dr. Wegewitz merkt an, dass die gewünschten Kriterien die Möglichkeiten der Hauptsatzung verengen. Außerdem gebe es ein eindeutiges und nicht näher zu beschreibendes Kriterium, nämlich die Mehrheit der Stadtverordneten-versammlung und wenn es die gebe, gebe es auch eine Bürgerbefragung.

 

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass es bisher nur eine einzige Bürgerbefragung zum Landtagsneubau gegeben habe und diese nur unter einer „Drucksituation“ zugelassen wurde. Er halte es für legitim, dass die Verwaltung recherchiere, wie das in anderen Bundesländern funktioniere, um das Mittel der Bürgerbefragung zielgerichtet und aktiv einzusetzen, weil das eine Möglichkeit sei, den Bürgerwillen in Entscheidungen einfließen zu lassen. Außerdem sei es legitim, dass die Politik Vorgaben an die Verwaltung gebe und durch diese dann auszufüllen seien.

Herr Schubert fordert die Antragstellerin auf, die Kriterien selbst zu recherchieren und wenn die gewünschten dabei seien, diese auch konkret zu benennen - ansonsten werde die Fraktion SPD den Antrag ebenfalls ablehnen.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Antrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung:

 

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Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung bis zum Juni 2010 Kriterien für die Anwendung des Mittels der Bürgerbefragung vorzulegen. Durch diese Form einer qualifizierten Konsultation der Einwohnerinnen und Einwohner soll die Entwicklung zu einer Bürgerkommune vorangebracht werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  9

Stimmenthaltung:       0

 

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.