14.04.2010 - 6 Kriterien für die Durchführung zu Bürgerbefragu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Dr. Scharfenberg merkt dazu an, dass nach Aufnahme der Bürgerbefragung in die
Hauptsatzung der Landeshauptstadt nun die Kriterien gestaltet werden müssen, so
dass auch Bürgerbefragungen zu Themen möglich werden über deren Ausgang man
sich nicht von vornherein im Klaren sei. Die Fraktion DIE LINKE habe darauf
verzichtet, diesen Antrag mit konkreten Punkten zu untersetzen - hier solle die
Verwaltung tätig werden und sich z. B. umsehen, wie das in anderen Städten
gehandhabt werde und was davon für Potsdam relevant sein könne.
Herr
Exner verweist darauf, dass die Schaffung von Fallgruppen und die Auswahl von
Themen nicht im Sinne der Hauptsatzungsregelung sei - diese sei offen und
flexibel verfasst, indem der Hauptausschuss über Inhalte, Zeitpunkt und Art der
Fragestellung beschließe. Deshalb halte er das Anliegen des Antrags nicht für
sinnvoll. Frau Dr. Müller merkt an, dass genau diese Regelung dazu geführt
habe, dass der eine meint, eine Bürgerbefragung sollte erfolgen und andere
wiederum nicht. Hier gehe es um solche Kriterien wie z. B. eine bestimmte Höhe
von aufzuwendenden finanziellen Mitteln oder eine bestimmte Anzahl betroffener
Bürger, die Grundlage einer Entscheidung bilden. Herr Naber betont, dass seine
Fraktion das Instrument der Bürgerbefragung bekanntermaßen für nicht sinnvoll
erachte. Deshalb und weil die Antragsteller selbst nicht die Zielrichtung und
Vorstellung konkret beschreibe, werde die Fraktion Grüne/B 90 den Antrag
ablehnen.
Herr
Dr. Wegewitz merkt an, dass die gewünschten Kriterien die Möglichkeiten der
Hauptsatzung verengen. Außerdem gebe es ein eindeutiges und nicht näher zu
beschreibendes Kriterium, nämlich die Mehrheit der Stadtverordneten-versammlung
und wenn es die gebe, gebe es auch eine Bürgerbefragung.
Herr
Dr. Scharfenberg führt aus, dass es bisher nur eine einzige Bürgerbefragung zum
Landtagsneubau gegeben habe und diese nur unter einer „Drucksituation“
zugelassen wurde. Er halte es für legitim, dass die Verwaltung recherchiere,
wie das in anderen Bundesländern funktioniere, um das Mittel der
Bürgerbefragung zielgerichtet und aktiv einzusetzen, weil das eine Möglichkeit
sei, den Bürgerwillen in Entscheidungen einfließen zu lassen. Außerdem sei es
legitim, dass die Politik Vorgaben an die Verwaltung gebe und durch diese dann
auszufüllen seien.
Herr
Schubert fordert die Antragstellerin auf, die Kriterien selbst zu recherchieren
und wenn die gewünschten dabei seien, diese auch konkret zu benennen -
ansonsten werde die Fraktion SPD den Antrag ebenfalls ablehnen.
Der
Oberbürgermeister stellt den Antrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung bis zum
Juni 2010 Kriterien für die Anwendung des Mittels der Bürgerbefragung
vorzulegen. Durch diese Form einer qualifizierten Konsultation der
Einwohnerinnen und Einwohner soll die Entwicklung zu einer Bürgerkommune
vorangebracht werden.