14.04.2010 - 4 Sport- und Freizeitbad
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
10/SVV/0308 Sport- und Freizeitbad
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Oberbürgermeister zieht eingangs ein Resümee der bisherigen Diskussion und
verweist auf den am 31. März diesen Jahres veranstalteten Workshop. Anregungen
und Hinweise im Rahmen der Diskussion seien in die jetzt vorliegende Vorlage
mit eingeflossen.
In
der sich anschließenden Diskussion beantworten Herr Paffhausen und Herr Böhme
von den Stadtwerken die Nachfragen von Herrn Naber u. a. zur
Brauchwassernutzung, zur Energiepreisentwicklung und -steigerung sowie zur
Lebenszyklusbetrachtung, zum Planungswettbewerb, zum Schutz von Fauna und Flora
sowie zur Refinanzierung der Grundstückserwerbskosten und von Herrn Lehmann zur
Verlängerung der Betriebsgenehmigung der Schwimmhalle Am Brauhausberg und
daraus resultierenden zusätzlichen Kosten.
Herr
Dr. Scharfenberg fragt u. a. nach, ob entsprechend der Vorlage des
Oberbürgermeisters ein Planungswettbewerb ausgelobt werde. Herr Böhme
entgegnet, dass es in jedem Fall einen Planungswettbewerb, entsprechend dem,
was mit der Vorlage 10/SVV/0037 am 27.01.2010 in der
Stadtverordnetenversammlung
beschlossen wurde, geben werde und die Stadtwerke auf zahlreiche
Bewerbungen hoffen.
Im
Weiteren schlägt Herr Dr. Scharfenberg folgenden Änderungsantrag vor:
Im
Punkt 7 des Beschlussvorschlags, 2. Anstrich, wird eingefügt:
... sind
über den Grundstücksverkauf mit zu begleichen....
Dieser
Änderungsantrag wird mit 8 Ja-Stimmen, bei 3 Nein-Stimmen und 2
Stimmenthaltungen angenommen.
Der
Hauptausschuss beschließt:
1. Unter
Beachtung der Vorgaben des Vergaberechts sind die Planungsleistungen in einem
Verfahren nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) an
einen Generalplaner zu vergeben.
Die Bauleistungen sind nach der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gewerkeweise zu vergeben.
2. Die
Auswahl des Generalplaners erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Stufe:
In einem ersten Schritt erfolgte am
19.03.2010 der Versand der Auftragsbekanntmachung der Planungsleistungen an das
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (EU) mit einer 6-wöchigen Frist
zur Abgabe der Teilnahmeanträge bis zum 03.05.2010.
Die Auswertung aller eingegangenen
Teilnahmeanträge erfolgt anhand der mit der Veröffentlichung festgelegten
Kriterien.
Im Ergebnis werden maximal 5 Planer
zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren durch die SWP zugelassen.
Bei der Auswahl dieser Planer erhält
die SWP Unterstützung durch ein Auswahlgremium.
2. Stufe:
Die in der 1. Stufe ausgewählten
Planer werden zur Abgabe eines Angebotes einschließlich Planungsentwürfen für
ein Sport- und Freizeitbad aufgefordert.
Mit der Aufforderung zum Angebot
werden erneut Vorgaben für die Bewertung mit benannt.
Die Prüfung der eingegangenen
Angebote erfolgt durch die SWP. Dabei wird sie von einem Auswahlgremium
beraten.
3. Dieses
Auswahlgremium setzt sich aus folgenden Teilnehmern zusammen:
- Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam
- 1 Vertreter der Stadtwerke Potsdam
- 1 Vertreter des GB II der
Landeshauptstadt Potsdam
- 1 Vertreter des GB IV der
Landeshauptstadt Potsdam
- 1 Vertreter der Architektenkammer
des Landes Brandenburg
- 1 Vertreter der Ingenieurkammer des
Landes Brandenburg
- 1 Vertreter jeder Fraktion der
Stadtverordnetenversammlung der LHP
- 1 Vertreter Asenticon AG (Moderation
/ Projektvorbereitung)
4. Das vorliegende Raumbuch der SWP
(siehe Anlage 1) mit Stand vom 14.04.2010 bildet die detaillierte
Planungsgrundlage für die Architekten bei der Planung des neuen Sport- und
Freizeitbades mit folgenden Schwerpunkten:
§ Sportbadbereich
§ Familienbadbereich
§ Sauna-
und Wellnessbereich
§ Fitnessclub
§ Einsatz
erneuerbarer Energien (Photovoltaik / Thermosolar)
§ Maßnahmen
zur energieeffizienten Ausrichtung des Bades
5. Das Sport- und Freizeitbad ist mit
einer Niedertemperaturheizungsanlage zu versehen, die in einem späteren
Entwicklungsschritt sowohl durch Tiefengeothermie als auch mit Wärme aus
Aquiferspeichern betrieben werden kann.
6. In dem vorgegebenen Kostenrahmen
von 18,0 Mio. € für das neue Sport- und Freizeitbad sind keine Aufwendungen für
den Einsatz von Tiefengeothermie bzw. Aquiferspeichertechnik vorgesehen.
In der Projektplanung ist der Einsatz von Photovoltaik- und Thermosolartechnik für die Energieversorgung des Bades mit zu bearbeiten. Sollte diese Technik zum Einsatz kommen, ist sie im festgelegten Budget i. H. v. 18,0 Mio. € für das neue Sport- und Freizeitbad mit enthalten.
7. Zur Refinanzierung eines Teiles der
Investitionskosten i. H. v. 18,0 Mio. € ist der komplette Verkaufserlös aus dem
Verkauf der Flächen Am Brauhausberg zu verwenden. Es wird mit mindestens 12,0
Mio. € Verkaufserlös gerechnet.
Da die Erlöse aus dem
Grundstücksverkauf erst nach Außerbetriebnahme der bestehenden Schwimmhalle Am
Brauhausberg zur Verfügung stehen werden, ist eine Vorfinanzierung durch die
SWP zu sichern. Dafür sind nach Bedarf Einzelkredite aufzunehmen. Die weiteren
Investitionskosten i. H. v. ca. 6,0 Mio. € finanziert die SWP.
Die Refinanzierung der bei den SWP angefallenen
Kosten i. H. v. ca. 3,9 Mio. € für das Niemeyerbad Am Brauhausberg wird wie
folgt geregelt:
§ die
Grundstücksentwicklungsentwicklungskosten i. H. v. ca. 1,5 Mio. € sind über den
Grundstücksverkauf mit zu begleichen
§ die Aufwendungen für Planung, Projektsteuerung etc. i. H. v.
ca. 2,4 Mio. € sind ggf. bei der SWP abzuschreiben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
542,6 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
32,2 kB
|