28.04.2010 - 9 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Dr. Scharfenberg bringt die Vorlage ein und erläutert das Anliegen. Anschließend beantragt Herr Schröder das Rederecht für Herrn Kirsch als Investor für das Sparkassengebäude, gegen das sich kein Widerspruch erhebt.
Herr Kirsch erläutert an Hand von Kartenmaterial das von
Kirsch und Drechsler geplante Vorhaben und verweist auf das zustimmende Votum
der Sparkasse.
Im Weiteren verweist Herr Goetzmann auf den im September
2009 im Ergebnis des in 2008 beschlossenen Einzelhandelskonzeptes
verabschiedeten Aufstellungsbeschluss. Das entspreche der Zielstellung des
Einzelhandelskonzeptes, mittelgroße Ladeneinheiten, die unterrepräsentiert
seien, zu finden. Nun stehe die Frage, ob mit dem jetzt vorliegenden Antrag
diese Zielstellung abgehakt werden und das von Herrn Kirsch vorgeschlagene
Konzept genehmigt werden solle, womit die vorhandenen Potenziale zumindest an
diesem Standort vergeben seien. Er empfehle, in Ruhe auszuloten, ob und wie die
Ziele des Einzelhandelskonzeptes an diesem Standort umzusetzen seien. Frau
Engel-Fürstberger betont, dass es richtig sei, die erarbeiteten
Stadtentwicklungsziele aufrecht zu erhalten. Sie fragt nach, was es für das
Einzelhandelskonzept insgesamt bedeute, wenn an dieser Stelle davon abgewichen
werde. Dann, so Herr Goetzmann, rede man über die Freigabe der
Sortimentsbeschränkung in den Bahnhofspassagen oder über Erweiterung der
Flächen für das Stern-Center. Welcher Standort davon vorrangig sei, müsse
entschieden werden.
Frau Hüneke verweist in ihren Ausführungen auf die plausible
Darstellung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, dass an diesem Standort
Einzelhandelseinrichtungen gut untergebracht werden können. Sie meine, dass die
städtebaulichen Vorgaben der Stadt an erster Stelle stehen und sich alles
andere daran ausrichten müsse. Die Lage in Babelsberg sei exquisit für eine
Handelseinrichtung und deshalb solle davon jetzt auch nicht abgewichen werden.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass seiner Meinung nach die
Diskussion stark von einem Wunschdenken geprägt sei. Bei Betrachtung der
räumlichen Bedingungen ergeben sich durchaus Zweifel bezüglich deren Nutzung
durch eine Einzelhandelseinrichtung. Darüber hinaus stünden im Bereich
Babelsberg zahlreiche Flächen leer, so dass mit dem in Rede stehenden Objekt
die Möglichkeit bestehe, das Zentrum von Babelsberg attraktiver zu
gestalten. In der Potenzialanalyse
seien die anfangs ausgewiesenen 10.000 m² mittlerweile auf 7.200 m² reduziert
worden und viele dieser Flächen seien mit einem Fragezeichen bezüglich ihrer
Nutzbarkeit für den Einzelhandel verbunden. Deshalb meine er, je eher eine
Entscheidung getroffen werde, desto besser sei das.
Herr Goetzmann führt aus, dass er darauf verzichtet habe,
noch einmal alle Unterlagen aus der gestrigen Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauen zu präsentieren und bittet dafür um Verständnis. In der
Tat sei der Standort für Einzelhandel nutzbar und genau das sei der Focus, den das Einzelhandelskonzept
aufgemacht habe und es gebe auf dieser Strecke auch Interesse. Natürlich könne
man auch den von Herrn Kirsch vorgestellten Weg gehen, allerdings sei dann die
Frage, wie ernsthaft die Verwaltung an Aufträgen der
Stadtverordnetenversammlung arbeiten solle und wie verbindlich diese seien.
Herr Lehmann merkt an, dass auch bei einer neuen
Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht an der Planungshoheit
der Verwaltung gerüttelt werde. Er meine aber, wenn der Eigentümer große
Abneigung gegenüber den Planungen der Stadt zeige, sollte das in die
Entscheidung mit einbezogen werden. Außerdem gebe es seiner Kenntnis nach
Probleme bezüglich der Eigentumsverhältnisse und die Stadt habe auf keines der Grundstücke
einen direkten Zugriff – das zu ändern, könne 2 – 3 Jahre dauern. Auf Grundlage
des vorliegenden Bauantrages könne der Eigentümer zügig beginnen. Deshalb, und
um das Quartier in naher Zukunft, nämlich noch in diesem Jahr zu entwickeln,
spreche sich die Fraktion CDU/ANW für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
aus.
Frau Knoblich fragt in ihrem Redebeitrag nach, wie das
Problem geklärt werden solle, dass Teile der Fläche zum Schulhof gehören. Bezug
nehmend auf die Anmerkung von Herrn Lehmann, dass das Vorhaben der Stadt mit
den Eigentumsverhältnissen kollidiere, wolle sie wissen, in welchem Zeitraum
die Verwaltung das Vorhaben realisieren könne. Im Weiteren meine sie, dass der
Standort für den Einzelhandel ungeeignet und das Vorhaben ein „tot geborenes
Kind“ sei, u. a. durch die fehlenden Parkplätze, die nun wiederum im
Stern-Center vorhanden seien und dieses deshalb so gut angenommen werde.
Herr Schubert verweist auf die Zurückstellung der
Entscheidung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zu diesem Antrag und
fragt, ob der Hauptausschuss wirklich dieser Entscheidung vorgreifen wolle. Im
Weiteren empfehle er, bezüglich der Exklusivität des Standortes etwas
vorsichtiger zu sein, denn er glaube persönlich nicht, dass das so sei, denn
auch andere „Läden“ in unmittelbarer Nähe zu diesem Standort hätten nicht
funktioniert bzw. funktionieren nicht. Allerdings sehe er auch durch das
Vorhaben von Kirsch und Drechsler nicht unbedingt eine Aufwertung des
Stadtzentrums von Babelsberg.
Herr Goetzmann entgegnet, dass er der Diskussion folgen
könne, wenn feststünde, dass die Verwaltung erst im Jahr 2018 beginnen könne,
was aber nicht zutreffe. Es gebe deutliche Kooperationsbereitschaft der
Nachbareigentümer. Die Nachfrage von Herrn Schubert, ob es schriftliche
Stellungnahmen dazu gebe, die diese Aussage belegen und das verbindlicher
gestalten, verneint Herr Graumann. In Gesprächen mit den Eigentümern habe es
aber deutliche Aussagen gegeben, dass sich diese einer Einbindung in die
Einzelhandelsentwicklung nicht verschließen würden. Im Weiteren führt Herr
Goetzmann aus, dass Flächen des Schulhofes nicht benötigt würden und in die
Betrachtung auch nicht einbezogen worden seien - die Fläche im Erdgeschoss sei
mit 16.000 m² ausreichend. Die Probleme des Parkens könnten mit einer
Tiefgarage gelöst werden, was aber kein großes Parkplatzpotenzial ergebe.
Bezüglich des Zeitraumes der Realisierung sei eine Prognose schwierig, weil
Gespräche mit den Eigentümern zu führen seien. So lange aktuell ein anderes
Vorhaben in Rede stehe, gestalten sich diese nicht einfach.
Frau Hüneke verweist auf die guten Erfahrungen mit dem
Prinzip „Hoffnung“ bei der Gestaltung der 2. barocken Stadterweiterung, die
auch hier Berücksichtigung finden sollten. Frau Engel-Fürstberger betont, dass es unglücklich für die
ganze Stadt sei, wenn Konzepte und Leitlinien ständig „auseinandergerupft“
werden. Sie plädiere dafür, die Vorhaben zu entwickeln und daran festzuhalten
sowie selbst gesetzte Ziele nicht durch Einzelentscheidungen aufzuweichen.
Herr Lehmann nimmt nochmals Bezug auf die Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, der die Vorlage zurückgestellt habe,
weil seitens der Verwaltung signalisiert wurde, „da geht noch was“. Die
Diskussion sei aber nur sinnvoll, wenn in 14 Tagen eine Liste der Investoren
vorgelegt werde und das könne er sich nicht vorstellen.
Herr Schubert schlägt vor, den Antrag zurückzustellen und
die Frage nach potenziellen Interessenten deutlich zu beantworten, denn
entweder gebe es diese oder es gebe sie nicht. Dann sollte das Prinzip der
„Schriftlichkeit“ gelten – er werde jedenfalls keine Entscheidung auf
„Hörensagen“ treffen.
Der
Antrag, die DS 10/SVV/0229 zurückzustellen, wird zur Abstimmung
gestellt und mit 7 Ja-Stimmen, bei 6 Nein-Stimmen angenommen.