05.05.2010 - 5.1 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen, für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie die Ortsbeiräte haben der Vorlage mit zahlreichen Änderungen/Ergänzungen zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“, Anlage 1, ausgereicht wurden.

 

 

Es erhebt sich kein Widerspruch gegen den Vorschlag der stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller, diese Änderungen und Ergänzungen einzeln abzustimmen.

 

 

1. Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW (neue Fassung vom 18.02.10):

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Auslegung des 2. Entwurfes des Flächennutzungsplanes der LH Potsdam DS 10/SVV/0040 für den Bereich Lerchensteig 42 eine Anpassung des Entwurfes an die derzeitige Nutzung vorzunehmen, d.h. die Flächen der Kläranlage Potsdam-Nord und die Fläche ehemals DLG (Lerchensteig 42) gemeinschaftlich als Gewerbefläche auszuweisen.

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

2. Änderungsvorschlag des Stadtverordneten Dr. Seidel, Fraktion SPD:

Die Wohnbaufläche im B-Plangebiet Bornim-Hügelweg ist um die vorhandene Wohnbebauung im Staudenweg zu erweitern (siehe Darstellung).

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen

 

 

3. Änderungsantrag des Ortsbeirates Groß Glienicke (16.02.10)

Die in Anlage 4, Nr. 5 festgeschriebene Änderung ist zu streichen.

Der Ortsbeirat ist gegen ein Entfernen der nördlichen Straßentrasse aus dem Planentwurf. Er bittet den Oberbürgermeister, Maßnahmen einzuleiten, die die Aufnahme des Streckenabschnittes von der Potsdamer Chaussee zur L 20 in den Bundesverkehrswegebau zum Ziel habe.

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit 24 Ja-Stimmen angenommen,

bei 13 Nein-Stimmen

 

 

4. Änderungsantrag des OBR Satzkorn (25.02.10)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Auslegung des 2. Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Potsdam für den Bereich der Satzkorner Bergstraße zwischen der Straße zum Bahnhof und dem Bolzplatz beidseitig die Erhaltung der vorhandenen Obstbaumallee aufzunehmen.

 

Die Empfehlung der Fachausschüsse wird  zur Kenntnis genommen.

 

 

5. Änderungsantrag des Stadtverordneten Kümmel, Fraktion SPD (vom 09.03.10):

Die südliche Erweiterung des Gewerbegebietes des Kirchsteigfeldes wird abgelehnt. Die Fläche wird wieder als Waldfläche dargestellt.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit 23 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 18 Ja-Stimmen.

 

 

6. Der Antrag der Verwaltung, die vorliegende Beschlussvorlage um einen  Punkt 1 A mit dem Wortlaut:

Die im 2. Entwurf enthaltenen Eignungsgebiete für Solaranlagen werden aus der Darstellung heraus genommen. Die Begründung ist entsprechend zu ändern.

zu ergänzen, ist in der Austauschseite vom 29.03.2010 enthalten.

 

 

Im Anschluss wird die DS 10/SVV/0040 in der geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange zum FNP-Entwurf (Stand: 05.03.2008) wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

1A.  Die im 2. Entwurf enthaltenen Eignungsgebiete für Solaranlagen werden aus der Darstellung herausgenommen. Die Begründung ist entsprechend zu ändern.

 

2.      Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) der Landeshauptstadt Potsdam mit Umweltbericht wird gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt (s. Anlage 1).

Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan - 2. Entwurf der Landeshauptstadt Potsdam mit Strategischer Umweltprüfung wird öffentlich ausgelegt (s. Anlage 2).

 

3.      Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange findet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu ergänzten, bzw. geänderten Flächen statt.

 

4.      Ab Auslegungsbeschluss ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes Grundlage für neu aufzustellende Bebauungspläne.

 

5.      Für die Beurteilung von Bauvorhaben  im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch gilt der Entwurf des Flächennutzungsplanes dann als Grundlage, wenn während der Auslegung keine Anregungen zu Änderungen in dem das Bauvorhaben betreffenden räumlichen Zusammenhang eingegangen sind, die gegen das Bauvorhaben sprechen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen