05.05.2010 - 6.4 Rederecht für Stadtverordnete in Ausschüssen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Hauptausschuss hat den Antrag in der neuen Fassung vom 16.11.2009 mit dem Wortlaut:

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird in § 2 Absatz 2 wie folgt ergänzt:

Gruppen und Fraktionen haben Rederecht in den Ausschüssen, in denen sie nicht mit Sitz und Stimme vertreten sind. Dieses Rederecht steht zu jedem Tagesordnungspunkt nur jeweils einem oder einer Stadtverordneten der nicht vertretenen Fraktionen zu.

abgelehnt.

 

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner erläutert, dass der § 30 Abs. 3 diese Frage abschließend regele und danach jeder Gemeindevertreter das Recht habe, in der Gemeindevertretung sowie in den Ausschüssen, in denen er Mitglied ist, das Wort zu ergreifen - alle anderen Gemeindevertreter haben nur ein passives Teilnahmerecht.

Im Weiteren gibt Herr Exner den Hinweis auf die Stellungnahme der Kommunalaufsicht, die der Niederschrift des Hauptausschusses vom 28.04.2010 als Anlage beigefügt ist.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Rücküberweisung in den Hauptausschuss zur erneuten Beratung und Einladung eines Vertreters des Innenministeriums dazu.

 

Abstimmung:

Die Rücküberweisung der DS 09/SVV/1076 in den Hauptausschuss wird

 

mit 24 Ja-Stimmen angenommen,

bei 10 Nein-Stimmen.

 

 

 

Die Behandlung dieser Drucksache ist wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird in

§ 1 um folgenden Absatz 3 ergänzt:

 

3. Alle Stadtverordneten haben Rederecht in allen Ausschusssitzungen.

 

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