12.05.2010 - 6.2 Bericht über Aktivitäten zur Entwicklung eines ...

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Hierzu, so der Oberbürgermeister, wurde im Zusammenhang mit der Behandlung der Mitteilungsvorlage 10/SVV/0152 – „Prüfung eines kommunalen Wohnungsbauprogramms, Erhalt preiswerten Wohnraums im Stadtzentrum“ – eine Präzisierung zugesagt, die Herr Goetzmann vortragen und die der Niederschrift als Anlage beigefügt werde.

Herr Goetzmann erläutert an Hand visueller Darstellung folgende Ansätze:

1.       Kommunalkredit bzw. Kreditermächtigung für kommunale Unternehmen

2.       Kreditaufnahme, Stadt baut mit Generalübernehmer

3.       Baulandbereitstellung Bornstedter Feld

4.       Ausschöpfung Förderprogramme Bund/Land.

In der sich anschließenden Diskussion geht Herr Schröder auf die Preisgestaltung beim Neubau, auf das Verhältnis Mieter- und Wohnungsmarkt und die Rolle des Projektes Gartenstadt Drewitz ein. Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass er die Darstellung für noch sehr vage halte und es keinen einzigen tragfähigen Ansatz gebe. Hier sei jetzt von einer nächsten Berichterstattung im IV. Quartal die Rede gewesen, andererseits wurde in absehbarer Zeit ein Umsetzungskonzept zum Stadtentwicklungskonzept in Aussicht gestellt, so dass er jetzt wissen wolle, wie es weitergehe. Außerdem sei die Umsetzung des zweiten Schwerpunktes - Erhalt preiswerten Wohnraums im Stadtzentrum – nicht erläutert worden.

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass es sich hier um einen Zwischenbericht und nicht um ein Konzept handele. Aus dem Vortrag von Herrn Goetzmann und auch aus der Diskussion sei deutlich geworden, dass Maßnahmen gebündelt werden müssen. Außerdem müsse man sich auch darüber verständigen, zu welchem Preis 1.000 Wohnungen bis zum Jahr 2012 gebaut werden können, ohne andere Dinge zu vernachlässigen. Dahinter stehe eine komplexe Diskussion, die derzeit geführt werde und auch die Folgewirkungen mit einbeziehe.

Herr Goetzmann betont, dass bezüglich des Wohnraums in der Innenstadt die Instrumente zu betrachten seien, mit denen man das bewerkstelligen wolle und auch wo das Geld dafür herkomme. Auf die Nachfrage von Frau Dr. Schröter, was mit einer Straßenrandprüfung (erster Punkt der letzten Folie) gemeint sei, entgegnet er, dass es sich hierbei um Flächen an einseitig bebauten Straßen handele, wo eine Erschließung vorliege und eine Bebauung auf der anderen Straßenseite in Betracht kommen könnte.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen