18.05.2010 - 7.1 Ankauf von Belegungsrechten für Wohnungen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Vöhse (Gruppe Die Andere) bringt den Antrag ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Böttche (Bereich Wohnen) erklärt, dass eine der Kernaussagen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen darin besteht, dass es neben der Erhöhung des Wohnungsangebotes durch Neubau zwingend erforderlich ist, dem weiteren Rückgang des Bestandes an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen entgegenzuwirken. Dazu gehört auch die Suche nach und Beschreibung von Wegen zur Erlangung neuer Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Diese Erkenntnisse haben ihren Niederschlag in den Aufgabenstellungen für die verschiedenen Arbeitsgruppen zur Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen gefunden. So befasst sich die AG Wohnen genau mit der Frage, wie Miet- und Belegungsbindungen erhalten und neue geschaffen werden können.

Der nächste Bericht zur Umsetzung des STEK Wohnen erfolgt im 4. Quartal 2010, in diesem Rahmen sollte auch zu diesem Thema berichtet werden.

 

Herr Kühn unterstützt das Anliegen des Antragstellers grundsätzlich und hält es für gerechtfertigt, dass sich die Verwaltung mit einem Konzept zu dieser spezifischen Frage positioniert.

Er bringt folgenden Änderungsantrag ein und erläutert diesen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Ausweitung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu erarbeiten.

Darin sollen insbesondere Varianten für den Erwerb von Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten dargestellt werden.

Das Konzept soll auf einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren angelegt sein und nach Wohnungsgrößen und Sozialräumen ausdifferenziert sein.

Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2010 vorgelegt werden.

 

Herr Vöhse weist darauf hin, dass er politisch darauf Einfluss nehmen möchte, dass die Verwaltung dies tut. Es soll konkret zu diesem Anliegen ein Konzept erarbeitet und vorgelegt werden.

Er bittet um getrennte Abstimmung der beiden vorliegenden Anträge.

 

Frau Schulze schlägt vor, innerhalb des Änderungsantrages einzufügen: „innerhalb der Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen der Landeshauptstadt Potsdam ein Teilkonzept zur .... „ Sie weist auf die unterschiedlichen Terminstellungen im ursprünglichen Antrag und im Änderungsantrag hin.

 

Frau E. Müller macht deutlich, dass an einem integrierten Stadtentwicklungskonzept Wohnen gearbeitet wird. Hier noch ein zusätzliches Teilkonzept zu erstellen, ist nicht zu realisieren.

Sie wirbt dafür, dies in Gänze zu betrachten und das Gesamtkonzept abzuwarten.

 

Herr Böttche macht deutlich, dass ein tragfähiges und praktikables Konzept zu entwickeln schon sehr schwierig ist. Die gewünschte Ausdifferenzierung ist in dem abgesteckten zeitlichen Rahmen nicht leistbar.

Er macht deutlich, dass auch Mietpreisbindungen im Zusammenhang mit Belegungsrechten wichtig sind.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass ein Konzept durch die Zeit und die Veränderung in der Zeit lebt und nicht starr ist.

 

Herr Vöhse bittet um Abstimmung über den Antrag.

 

Herr Kühn hält seinen Änderungsvorschlag mit der Konkretisierung aufrecht.

 

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zum Erwerb von Belegungsrechten für Wohnraum zu erarbeiten.

Darin sollen verschiedene Varianten für den Erwerb von Belegungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten dargestellt werden.

Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im September 2010 vorgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               0

Ablehnung:                  4         

Stimmenthaltung:       2

Der Antrag wird abgelehnt.

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, innerhalb der Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen der Landeshauptstadt Potsdam ein Teilkonzept zur Ausweitung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu erarbeiten.

Darin sollen insbesondere Varianten für den Erwerb von Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten dargestellt werden.

Das Konzept soll auf einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren angelegt sein und nach Wohnungsgrößen und Sozialräumen ausdifferenziert sein.

Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2010 vorgelegt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.