18.05.2010 - 7.1 Ankauf von Belegungsrechten für Wohnungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Gruppe Die Andere
- Datum:
- Di., 18.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Vöhse (Gruppe Die Andere) bringt den Antrag ein und gibt
Erläuterungen.
Herr Böttche (Bereich Wohnen) erklärt, dass eine der Kernaussagen des
Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen darin besteht, dass es neben der Erhöhung des Wohnungsangebotes
durch Neubau zwingend erforderlich ist, dem weiteren Rückgang des Bestandes an
mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen entgegenzuwirken. Dazu gehört auch
die Suche nach und Beschreibung von Wegen zur Erlangung neuer Mietpreis- und
Belegungsbindungen.
Diese
Erkenntnisse haben ihren Niederschlag in den Aufgabenstellungen für die
verschiedenen Arbeitsgruppen zur Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes
Wohnen gefunden. So befasst sich die AG Wohnen genau mit der Frage, wie Miet-
und Belegungsbindungen erhalten und neue geschaffen werden können.
Der nächste
Bericht zur Umsetzung des STEK Wohnen erfolgt im 4. Quartal 2010, in diesem
Rahmen sollte auch zu diesem Thema berichtet werden.
Herr Kühn unterstützt das Anliegen des Antragstellers grundsätzlich
und hält es für gerechtfertigt, dass sich die Verwaltung mit einem Konzept zu
dieser spezifischen Frage positioniert.
Er
bringt folgenden Änderungsantrag ein und erläutert diesen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Ausweitung
des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu
erarbeiten.
Darin sollen insbesondere Varianten für den Erwerb von Benennungs-
und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten
dargestellt werden.
Das Konzept soll auf einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren
angelegt sein und nach Wohnungsgrößen und Sozialräumen ausdifferenziert sein.
Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2010
vorgelegt werden.
Herr Vöhse weist darauf hin, dass er politisch darauf Einfluss nehmen
möchte, dass die Verwaltung dies tut. Es soll konkret zu diesem Anliegen ein
Konzept erarbeitet und vorgelegt werden.
Er
bittet um getrennte Abstimmung der beiden vorliegenden Anträge.
Frau Schulze schlägt vor, innerhalb des Änderungsantrages einzufügen:
„innerhalb der Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen der
Landeshauptstadt Potsdam ein Teilkonzept zur .... „ Sie weist auf die
unterschiedlichen Terminstellungen im ursprünglichen Antrag und im
Änderungsantrag hin.
Frau E. Müller macht deutlich, dass an einem integrierten
Stadtentwicklungskonzept Wohnen gearbeitet wird. Hier noch ein zusätzliches Teilkonzept
zu erstellen, ist nicht zu realisieren.
Sie wirbt dafür, dies in Gänze
zu betrachten und das Gesamtkonzept abzuwarten.
Herr Böttche macht deutlich, dass ein tragfähiges und praktikables
Konzept zu entwickeln schon sehr schwierig ist. Die gewünschte
Ausdifferenzierung ist in dem abgesteckten zeitlichen Rahmen nicht leistbar.
Er macht deutlich, dass auch
Mietpreisbindungen im Zusammenhang mit Belegungsrechten wichtig sind.
Frau Schulze weist darauf hin, dass ein Konzept durch die Zeit und die
Veränderung in der Zeit lebt und nicht starr ist.
Herr Vöhse bittet um Abstimmung über den Antrag.
Herr Kühn hält seinen Änderungsvorschlag mit der Konkretisierung
aufrecht.
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein
Konzept zum Erwerb von Belegungsrechten für Wohnraum zu erarbeiten.
Darin sollen verschiedene Varianten für den
Erwerb von Belegungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten
dargestellt werden.
Das Ergebnis soll der
Stadtverordnetenversammlung im September 2010 vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 2
Der Antrag wird abgelehnt.
Geänderter
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, innerhalb der Konkretisierung des
Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen der Landeshauptstadt Potsdam ein Teilkonzept
zur Ausweitung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im
Stadtgebiet zu erarbeiten.
Darin
sollen insbesondere Varianten für den Erwerb von Benennungs- und
Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten dargestellt
werden.
Das
Konzept soll auf einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren angelegt sein und
nach Wohnungsgrößen und Sozialräumen ausdifferenziert sein.
Das
Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2010 vorgelegt werden.