18.05.2010 - 3.6 Ankauf von Belegungsrechten für Wohnungen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Vöhse (Gruppe Die Andere) bringt den Antrag ein.

 

Herr Böttche (Wohnen) informiert, dass dieser Antrag gerade eben auch im Sozialausschuss behandelt und dort abgelehnt worden ist. Statt dessen hat eine geänderte Fassung Zustimmung gefunden.

 

Durch Beschluss STVV Stadtentwicklungskonzept Wohnen gebe es bereits den Auftrag die Thematik zu untersuchen. Herr Böttche übermittelt die Bitte der Verwaltung, die komplexe Aufgabenstellung partiell nicht auseinander zu reißen. Dies sei für die weitere Arbeit weder hilfreich noch zielführend.

 

Frau Hüneke informiert, dass ihr Fraktionskollege, Herr Kühn, im Sozialausschuss folgenden Antrag gestellt habe:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen ein Teilkonzept zur Ausweitung des mietpreis und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu erarbeiten.

Darin sollen insbesondere Varianten für den Erwerb von Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten dargestellt werden.

Das Teilkonzept soll auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren angelegt sein und nach Wohnungsgrößen und Sozialräumen ausdifferenziert sein.

Das Ergebnis soll der STVV im Oktober 2010 vorgelegt werden.

Der Antrag ist im Sozialausschuss 5/0/1 angenommen worden.

 

 

Herr Kirsch hält Belegungsbindung für gut, jedoch sollten Mietbegrenzungen nicht pro Quadratmeter, sondern auf die Gesamtwohnfläche bezogen festgelegt werden. Dann bestünde die Möglichkeit, dass in Wohnungen mit kleiner Wohnfläche auch Kaltmieten über 5,50 €/m² noch eine sozial verträgliche Gesamtmiete ergeben.

 

 

Frau Oldenburg begrüßt den Antrag der Gruppe die Andere ausdrücklich; betont aber, dass der Ankauf von Belegungsrechten nur ein Weg sei. Dem Antrag aus dem Sozialausschuss würde sie zustimmen und bittet diesen als weitergehenden Antrag zuerst abzustimmen.

 

 

Herr Vöhse als Antragsteller macht unter Bezugnahme auf seinen Antrag deutlich, dass er eine explizite Erklärung der Stadt zum Ankauf von Belegungsrechten erwartet und bittet von daher, seinen Antrag getrennt von dem angesprochenen Änderungsantrag abzustimmen.

 

 

Herr Jäkel findet den Antrag wichtig und sinnvoll, insbesondere für junge Potsdamer, Berufseinsteigende und Studenten.

 

 

Herr Pfrogner unterstützt den Antrag der Gruppe die Andere; eine klare Antwort auf die Frage sollte erfolgen.

 

 

Auch Herr Teuteberg spricht die Förderung des einkommensschwachen Personenkreises an; die Intention des Antrages wird ausdrücklich unterstützt. Jedoch halte er den aufgezeigten Weg nicht unbedingt für richtig. Er halte das Konzept für bürokratisch und appelliert heute keine Beschlussfassung vorzunehmen, sondern. Vielmehr sollte ein Prüfauftrag erfolgen bzw. die Integration in die Untersuchungen Stadtentwicklungskonzept Wohnen.

 

 

Herr Böttche legt als klares Bekenntnis der Verwaltung dar: wir wollen Belegungsbindung schaffen.

Wie das Modell aussieht, könne heute noch nicht festgelegt werden. Er macht deutlich, dass eine Subjektförderung durch die Stadt dazu führen würde, dass lediglich etwaige Wohngeldansprüche, die vom Land und Bund zu tragen sind, gemindert werden würden, da die über die Subjektförderung gewährten Mittel als Einkommen anzurechnen wären; die Mittel, die der Bund für Einkünfte zur Verfügung stellt, mindert (Stichwort: „Kommunales Wohngeld“). Klares Ziel der Überlegungen/Untersuchungen sei es, alle Belegungsbindungsmöglichkeiten auszuloten – die Suche nach einem geeigneten Weg.

Die in der geänderten Fassung des Sozialausschusses festgelegte Laufzeit von 10 Jahren hält Herr Böttche für zu unflexibel. . Eher wird eine dynamische Handhabung favorisiert. Flexible Festlegungen im Zusammenhang mit dem Bedarf und den realen Möglichkeiten am Wohnungsmarkt.

Zum Ursprungsantrag der Gruppe Die Andere macht Herr Böttche deutlich, dass dies ohnehin Inhalt der Verwaltungsarbeit sei und von daher der Intention der Verwaltung am ehesten nahe komme. Der Änderungsantrag ist hinsichtlich der geforderten Ausdifferenzierung nach Wohnungsgrößen und Sozialräumen nicht realisierbar. .

 

 

Frau Oldenburg stellt den GO-Antrag heute über den ursprünglichen Antrag 10/SVV/0342 abzustimmen. Der Änderungsantrag aus dem Sozialausschuss sei nicht relevant.

Abstimmung: 4 dafür, dagegen niemand

 

 

Herr Lehmann stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt innerhalb der Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen sowie Wohnungsbauförderprogramms der LHP, ein Konzept zur Ausweitung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu erarbeiten.

Darin sollen insbesondere Varianten für den Erwerb von Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten dargestellt werden.

Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2010 vorgelegt werden.

 

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass die STVV der Verwaltung anhand des Stadtentwicklungskonzeptes bestimmte Handlungsfelder zur Abarbeitung aufgegeben habe. Die für September 2010 vorgesehene Berichterstattung STEK Wohnen wird auch das Thema Belegungsbindung beinhalten.

 

 

Herr Jäkel stellt den GO-Antrag auf Schluss der Debatte.

Dafür und dagegen spricht niemand.

Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Lehmann: 3/2/0

 

Der entsprechend geänderte Antrag 10/SVV/0342 wird zur Abstimmung gestellt.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt innerhalb der Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen sowie Wohungsbauförderprogramms der LHP, ein Konzept um Erwerb von Belegungsrechten für Wohnraum zur Ausweitung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu erarbeiten.

 

Darin sollen verschiedene insbesondere Varianten für den Erwerb von Belegungsrechten Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen Kosten dargestellt werden.

 

Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im September Oktober 2010 vorgelegt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       1