18.05.2010 - 3.6 Ankauf von Belegungsrechten für Wohnungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Gruppe Die Andere
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 18.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Vöhse (Gruppe Die Andere) bringt den Antrag ein.
Herr Böttche (Wohnen) informiert, dass dieser Antrag gerade
eben auch im Sozialausschuss behandelt und dort abgelehnt worden ist. Statt
dessen hat eine geänderte Fassung Zustimmung gefunden.
Durch Beschluss STVV Stadtentwicklungskonzept Wohnen gebe es
bereits den Auftrag die Thematik zu untersuchen. Herr Böttche übermittelt die
Bitte der Verwaltung, die komplexe Aufgabenstellung partiell nicht auseinander
zu reißen. Dies sei für die weitere Arbeit weder hilfreich noch zielführend.
Frau Hüneke informiert, dass ihr Fraktionskollege, Herr
Kühn, im Sozialausschuss folgenden Antrag gestellt habe:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der
Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen ein Teilkonzept zur Ausweitung
des mietpreis und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu
erarbeiten.
Darin sollen insbesondere Varianten für den Erwerb von
Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen
Kosten dargestellt werden.
Das Teilkonzept soll auf einen Zeitraum von mindestens 10
Jahren angelegt sein und nach Wohnungsgrößen und Sozialräumen ausdifferenziert
sein.
Das Ergebnis soll der STVV im Oktober 2010 vorgelegt werden.
Der Antrag ist im Sozialausschuss 5/0/1 angenommen worden.
Herr Kirsch hält Belegungsbindung für gut, jedoch sollten
Mietbegrenzungen nicht pro Quadratmeter, sondern auf die Gesamtwohnfläche
bezogen festgelegt werden. Dann bestünde die Möglichkeit, dass in Wohnungen mit
kleiner Wohnfläche auch Kaltmieten über 5,50 €/m² noch eine sozial verträgliche
Gesamtmiete ergeben.
Frau Oldenburg begrüßt den Antrag der Gruppe die Andere
ausdrücklich; betont aber, dass der Ankauf von Belegungsrechten nur ein Weg
sei. Dem Antrag aus dem Sozialausschuss würde sie zustimmen und bittet diesen
als weitergehenden Antrag zuerst abzustimmen.
Herr Vöhse als Antragsteller macht unter Bezugnahme auf
seinen Antrag deutlich, dass er eine explizite Erklärung der Stadt zum Ankauf
von Belegungsrechten erwartet und bittet von daher, seinen Antrag getrennt von
dem angesprochenen Änderungsantrag abzustimmen.
Herr Jäkel findet den Antrag wichtig und sinnvoll,
insbesondere für junge Potsdamer, Berufseinsteigende und Studenten.
Herr Pfrogner unterstützt den Antrag der Gruppe die Andere;
eine klare Antwort auf die Frage sollte erfolgen.
Auch Herr Teuteberg spricht die Förderung des
einkommensschwachen Personenkreises an; die Intention des Antrages wird
ausdrücklich unterstützt. Jedoch halte er den aufgezeigten Weg nicht unbedingt
für richtig. Er halte das Konzept für bürokratisch und appelliert heute keine
Beschlussfassung vorzunehmen, sondern. Vielmehr sollte ein Prüfauftrag erfolgen
bzw. die Integration in die Untersuchungen Stadtentwicklungskonzept Wohnen.
Herr Böttche legt als klares Bekenntnis der Verwaltung dar:
wir wollen Belegungsbindung schaffen.
Wie das Modell aussieht, könne heute noch nicht festgelegt
werden. Er macht deutlich, dass eine Subjektförderung durch die Stadt dazu
führen würde, dass lediglich etwaige Wohngeldansprüche, die vom Land und Bund
zu tragen sind, gemindert werden würden, da die über die Subjektförderung
gewährten Mittel als Einkommen anzurechnen wären; die Mittel, die der Bund für
Einkünfte zur Verfügung stellt, mindert (Stichwort: „Kommunales Wohngeld“).
Klares Ziel der Überlegungen/Untersuchungen sei es, alle
Belegungsbindungsmöglichkeiten auszuloten – die Suche nach einem geeigneten
Weg.
Die
in der geänderten Fassung des Sozialausschusses festgelegte Laufzeit von 10
Jahren hält Herr Böttche für zu unflexibel. . Eher wird eine dynamische
Handhabung favorisiert. Flexible Festlegungen im Zusammenhang mit dem Bedarf
und den realen Möglichkeiten am Wohnungsmarkt.
Zum Ursprungsantrag der Gruppe Die Andere macht Herr Böttche
deutlich, dass dies ohnehin Inhalt der Verwaltungsarbeit sei und von daher der
Intention der Verwaltung am ehesten nahe komme. Der Änderungsantrag ist
hinsichtlich der geforderten Ausdifferenzierung nach Wohnungsgrößen und
Sozialräumen nicht realisierbar. .
Frau Oldenburg stellt den GO-Antrag heute über den
ursprünglichen Antrag 10/SVV/0342 abzustimmen. Der Änderungsantrag aus dem
Sozialausschuss sei nicht relevant.
Abstimmung: 4 dafür, dagegen niemand
Herr Lehmann stellt folgenden Änderungsantrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt innerhalb der
Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen sowie
Wohnungsbauförderprogramms der LHP, ein Konzept zur Ausweitung des mietpreis-
und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu erarbeiten.
Darin sollen insbesondere Varianten für den Erwerb von
Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen
Kosten dargestellt werden.
Das
Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2010 vorgelegt werden.
Herr Goetzmann macht deutlich, dass die STVV der Verwaltung
anhand des Stadtentwicklungskonzeptes bestimmte Handlungsfelder zur Abarbeitung
aufgegeben habe. Die für September 2010 vorgesehene Berichterstattung STEK
Wohnen wird auch das Thema Belegungsbindung beinhalten.
Herr Jäkel stellt den GO-Antrag auf Schluss der Debatte.
Dafür und dagegen spricht niemand.
Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Lehmann: 3/2/0
Der entsprechend geänderte Antrag 10/SVV/0342 wird zur
Abstimmung gestellt.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt innerhalb der Konkretisierung des
Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen sowie Wohungsbauförderprogramms der LHP,
ein Konzept um Erwerb von Belegungsrechten für Wohnraum zur
Ausweitung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im
Stadtgebiet zu erarbeiten.
Darin
sollen verschiedene insbesondere Varianten für den Erwerb von Belegungsrechten
Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die
voraussichtlichen Kosten dargestellt werden.
Das
Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im September Oktober 2010
vorgelegt werden.