25.05.2010 - 3.5 Sanierung der Grundschulen 1. Am Griebnitzsee (...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Magdowski erklärt, die Schulkonferenz der Grundschule am Griebnitzsee habe sich dafür ausgesprochen am Schulstandort zu bleiben. Dem werden die Verwaltung und der KIS folgen. Am Standort werden Container errichtet. Für die Eisenhart-Schule werden noch Containerlösungen an verschiedenen Standorten geprüft. Inzwischen liegen die Fragenkataloge der Eisenhart-Schule und der Rosa-Luxemburg- Schule  vor, die bis zum 02.06.2010 bearbeitet werden.

 

Frau Engel-Fürstberger möchte wissen, ob der Standort Treffpunkt Freizeit geprüft wurde und wie der Zeitplan aussehe.

 

Frau Ewers informiert, dass es mit den Baukommissionen der Schulen Beratungen gegeben habe, in denen verschiedene Alternativen vorgestellt worden seien. Die nächste Beratung mit allen drei Schulen werde am 02.06.2010 sein.

 

Herr Richter erklärt, man habe verschiedene Standorte geprüft und sei mit den Schulen in der Diskussion. Im Treffpunkt Freizeit habe der KIS mit dem Jugendamt geprüft, ob Räume für Schul- und Hortnutzung geeignet seien. Zur Zeit laufe ein Interessenbekundungsverfahren. Auch dort sei die Errichtung von Containern möglich. GB 3 und Jugendamt müssen sich dazu noch positionieren. Nächste Woche werde man mit den Schulvertretern die einzelnen Varianten diskutieren und eine Entscheidung treffen.

 

Frau Engel-Fürstberger fragt nach, ob sie richtig verstanden habe, dass Eltern, die nicht an den Standort der Rosa-Luxemburg-Schule wollen, dort nicht hin müssen.

 

Herr Richter möchte sich dazu nicht festlegen.

 

Herr Schröder informiert, dass geplant sei, die Junisitzung in der Rosa-Luxemburg-Schule durchzuführen.

 

Frau Drohla bittet darum, den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 05.05.2010 zu berücksichtigen.

 

Herr Klamke fragt nach der Finanzierung der Containerlösung.

 

Herr Richter könne dies zur Zeit nicht abschließend beantworten.

 

Frau Dr. Magdowski erklärt, dass man das Ergebnis der Ausschreibung abwarten müsse und verweist auf die Containerlösung in Winnenden. Dort wurden 22 Klassenräume mit der entsprechenden Anzahl Gruppen- und Fachräumen, Lehrerzimmer etc. und einer Grundfläche von rund 2000 m² errichtet. Für die Schule fallen monatlich 38.000 € anteilig, das sind 456.000 € jährlich, an. Hinzu kam das naturwissenschaftliche Kabinett mit 190 m² für 55.000 €. In Stuttgart wurden vor 6 Jahren  6 Klassenräume zuzüglich Toiletten, Lehrerzimmer und Technikraum mit einer Gesamtgröße von ca. 600 m² errichtet. Zunächst war eine Nutzzeit von 4 Jahren vorgesehen. Die Kosten betrugen 4.900 € pro m² im Monat (x 4 Jahre) inklusive Transport, Aufbau, Abtransport und Entsorgung, das sind insgesamt netto 235.000 €. Sie werden jetzt für 110.000 € erworben.

 

Herr Schröder lässt den Antrag mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 05.05.2010 abstimmen.

 

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Beschlusstext:

Die bestehenden Standorte der Grundschulen Am Griebnitzsee (33) und Eisenhart (24) sind als Grundschulstandorte in kommunaler Trägerschaft uneingeschränkt zu erhalten. Da die notwendige Sanierung nicht im laufenden Schulbetrieb erfolgen kann, muss der Unterricht vorübergehend in anderen Gebäuden erfolgen. Nach Abschluss der Sanierung findet der Unterricht wieder an den bisherigen Standorten statt. An den Planungen für die Schulumbauten sind die Schulgremien, insbesondere Schulleitungen und Schulkonferenzen, durch die Verwaltung umfassend und verlässlich einzubeziehen. Die vorübergehende Unterbringung soll örtlich nah beim bisherigen Schulstandort erfolgen (Umkreis von weniger als 1 Kilometer). Sofern hierfür kein geeignetes Gebäude zur Verfügung steht, sind Containerlösungen anzuwenden.

 

Sollte unabweisbar ein weiter entfernter Standort gewählt werden müssen und dieser bereits von einer anderen Schule genutzt werden, so ist zu gewährleisten, dass

1.      dort räumliche Voraussetzungen geschaffen werden, die gewährleisten

a.      dass das Schulkonzept an der aufnehmenden Schule nicht eingeschränkt wird und

b.      die aufgenommene Schule ihren Unterricht einschließlich Sportunterricht in weitgehend gewohnter Weise durchführen kann,

2.      die Außenanlagen des aufnehmenden Standorts entsprechend hergerichtet werden,

3.      die Essensversorgung uneingeschränkt gewährleistet wird,

4.      Bring- und Holwege geschaffen werden (z. B. Radwege; Parkmöglichkeiten)

5.      Verantwortlichkeiten für das Areal im Falle einer Doppelnutzung unmissverständlich geklärt werden.

Diese Punkte gelten gleichfalls für die jeweiligen Horte.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                           6

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                   0            Der Antrag wird geändert beschlossen.