26.05.2010 - 12 Ankauf von Belegungsrechten für Wohnungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Gruppe Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verweist auf die schriftlich
vorliegenden Voten des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, der mit
Änderungen 5/0/1 zugestimmt habe und des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen,
der ebenfalls mit Änderungen zugestimmt habe.
Anschließend bringt Herr Vöhse den Antrag ein.
Herr Lehmann führt aus, dass sich hier die Frage
stelle, ob der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen der richtige Ausschuss
gewesen sei, der sich mit dieser Angelegenheit zu befassen hatte. Trotzdem habe
der Ausschuss auf Grundlage des Vorschlags des Ausschusses für Gesundheit und
Soziales eine eigene Formulierung gefunden und die Argumente der Verwaltung
diesbezüglich berücksichtigt. Deshalb empfehle er, dem Text des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauen zu folgen.
Herr Kümmel betont, dass ein Ankauf von
Belegungsrechten aus dem Mitteln des städtischen Haushalts wohl nicht möglich
sei. Auch in der Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen stehe das
Wort „Erwerb“, was erst einmal
neutraler erscheine, es denn aber doch nicht sei. Die Verwaltung
überlege, Belegungsrechte nicht zu kaufen, sondern als „Gegenleistung“ zu erhalten.
Er schlägt vor, den ersten Satz des letzten Absatzes zu streichen, weil alles
andere nicht darstellbar sei.
Frau Engel-Fürstberger stellt die Frage, ob es der
richtige Weg sei, den ohnehin schon knappen Wohnungsmarkt dadurch zu verengen
und nicht in den Wohnungsbau zu investieren.
Auf den Hinweis von Herrn Vöhse, dass es dafür
bereits erfolgreiche Modelle gebe, wie z. B. in München entgegnet der
Oberbürgermeister, dass das die Stadt auch 25 Mio Euro koste. Frau
Engel-Fürstberger fügt hinzu, dass in München Wohnungsnot anders definiert
werde als in Potsdam.
Herr Dr. Scharfenberg spricht sich für die
Beschlussfassung aus, weil er bisher nur Problembeschreibungen gehört habe,
aber keine Lösungen und das, obwohl der belegungsgebundene Wohnraum immer weiter
zurückgehe. Den Ankauf von Belegungsrechten halte er für die beste Variante der
Einflussnahme, was die Verwaltung sehr ernst nehmen sollte.
Auf den Änderungsantrag von Herrn Kümmel Bezug
nehmend fragt Herr Naber, warum dieser den Antrag präzisierende Satz nun
wegfallen solle; er wolle schon Varianten sehen, um das bewerten zu können.
Herr Kümmel zieht seinen Änderungsantrag unter der Maßgabe zurück, dass das
Wort „insbesondere“ durch „auch“ ersetzt wird.
Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Textfassung
des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen abzustimmen, spricht sich Frau Dr.
Müller aus. Im Text des Ausschusses für Gesundheit und Soziales fehle der
Begriff „Wohnungsbauprogramm“, was aber auch eingefügt werden könne, und werde
auf ein Teilkonzept von mindestens 10 Jahren ausdifferenziert nach
Wohnungsgrößen und Sozialräumen abgestellt, was in der anderen Textfassung
nicht der Falle sei.
Gegen den Vorschlag, die beiden Textfassungen
alternativ abzustimmen, erhebt sich kein Widerspruch.
Die Fassung
des Ausschusses für Gesundheit und Soziales mit folgendem Wortlaut:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der
Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen ein Teilkonzept zur Ausweitung
des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu
erarbeiten.
Darin sollen insbesondere Varianten für den Erwerb
von Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen
Kosten dargestellt werden.
Das Teilkonzept soll auf einen Zeitraum von
mindestens 10 Jahren angelegt sein und nach Wohnungsgrößen und Sozialräumen
ausdifferenziert sein.
Das Ergebnis soll der STVV im Oktober 2010 vorgelegt
werden.
wird mit 8
Nein-Stimmen, bei 4 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Die Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und
Bauen wird zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt innerhalb der
Konkretisierung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen sowie Wohnungsbauförderprogramms
der LHP, ein Konzept zur Ausweitung des mietpreis- und belegungsgebundenen
Wohnungsbestandes im Stadtgebiet zu erarbeiten.
Darin sollen auch Varianten für den Erwerb von
Benennungs- und Besetzungsrechten durch die Stadt und die voraussichtlichen
Kosten dargestellt werden.
Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im
Oktober 2010 vorgelegt werden.