26.05.2010 - 13.2 Groß Glienicker Seeufer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Eingangs wird über die Anträge auf Rederecht für Frau
Alkewitz, Bürgerinitiative „Freies Ufer“ und Herrn Dargies, Bürgerinitiative
„Freier Uferweg“ informiert, wogegen sich seitens der Mitglieder des
Hauptausschusses kein Widerspruch erhebt. Frau Alkewitz und Herr Dargies
erläutern die Situation, die Standpunkte und Forderungen aus Sicht ihrer
Bürgerinitiativen.
Anschließend informiert der Oberbürgermeister
darüber, dass mit den Eigentümern Gespräche geführt wurden, um zu
einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Zu zwei Gesprächen sei in das Rathaus
eingeladen worden, um die Punkte für eine Rahmenvereinbarung auszuloten. Was
nach dem ersten Gespräch noch möglich erschien, wurde nach dem zweiten Gespräch
für nicht umsetzbar gehalten. Deshalb habe die Stadt in Einzelgesprächen
versucht, Interessen auszuloten –
2/3 der Gespräche seien mittlerweile geführt worden.
Kernpunkt sei, die Interessen zu spiegeln und zu
gucken, wie diese mit dem gültigen B-Plan in Einklang zu bringen seien, wobei
das Landschaftsschutzgebiet nicht tangiert werden dürfe. Im Weiteren werde
geprüft, wie weiter verfahren werde sowie welche Chancen und Risiken ein
B-Plan-Änderungsverfahren habe.
Herr Exner ergänzt die Ausführungen und verweist
darauf, dass die Gespräche der letzen Monate auf der Basis einer
abzuschließenden Rahmenvereinbarung geführt worden seien. Weitere Schritte
werde die Stadt gehen, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen sowie
eine vollständige Durchwegung, einen Eintrag der Grunddienstbarkeit und die
öffentliche Widmung des Weges zu erreichen. Das Problem sei, dass es eine
Gesamtlösung für alle 40 Eigentümer geben müsse, wonach es derzeit aber nicht aussehe.
Die Forderungen der Eigentümer seien höchst unterschiedlich, wie z. B. das
Einverständnis der Stadt zu einer naturnahen Umfriedung, eine Wegeverlegung,
die Errichtung von Stegen, die Grunddienstbarkeit verbunden mit einer
Löschungsbewilligung, Baumfällungen für Sichtachsen, entgeltpflichtige
Dienstbarkeiten, verbunden mit Grundsteuererstattungen der Stadt und der
Verbleib von Zäunen – von einigen Eigentümern gebe es gar kein Feedback.
Einige der spezifischen Forderungen der Eigentümer,
so der Oberbürgermeister, seien bei genauer juristischer Betrachtung nicht mit
dem bestehenden B-Plan in Einklang zu bringen. Der gültige B-Plan sei das
Pfund, mit dem die Stadt derzeit wuchern könne und sollte durch
Einzelvereinbarungen nicht abgewichen werden, auch weil das zur Unwirksamkeit
des B-Planes führen würde. Die Stadt habe zwei Handlungsmöglichkeiten – die
eine sei, an dem B-Plan aus dem Jahr 1999 festzuhalten und damit Entwicklungen
der vergangenen 11 Jahre ebenso unberücksichtigt zu lassen, wie die Interessen
der Eigentümer – was dann letztendlich zur Enteignung führe. Die andere sei
eine B-Planänderung in Teilen, um zu Vereinbarungen mit Eigentümern kommen zu
können, was aber nicht frei von Risiken sei. Trotzdem gehe man davon aus, dass
bei einer Klage gegen diese Teiländerungen nicht der gesamte B-Plan hinfällig
sei, sondern wenn, dann nur die vorgenommenen Teiländerungen. Wie diese
Teiländerungen aussehen werden, könne er aber momentan noch nicht sagen, dies
solle im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses aufgezeigt werden, der bis
September vorliegen solle. Ultima ratio sei die Enteignung – wobei die Behörde
auch in einem Abwägungsverfahren bemessen werde, ob die Zielstellung der
Enteignung nicht auch anders erreicht werden könne. Herr Klipp weist seinerseits
darauf hin, dass der derzeit gültige B-Plan sehr detaillierte Festsetzungen
enthalte (bis hin zur Höhe der Einfriedungen), was eine Einigung mit den Eigentümern erschwere. Auf die
Frage der Bürgerinitiativen hin betont her, dass ein geänderter B-Plan nicht
gegen das Raumordnungsverfahren verstoßen werde und dieser durch die
Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sei.
Herr Naber führt aus, dass die Fraktion Grüne/ B 90
der B-Planänderung mit einer gehörigen Skepsis gegenüberstehe und bittet um die
Bereitstellung diesbezüglicher
Unterlagen. Auf seine Nachfrage, warum das Uferkonzept und der B-Plan so stark
voneinander abweichen, entgegnet Herr Klipp, dass das jetzige Uferkonzept den
B-Plan 1:1 abbilde und Eigentümerinteressen nicht berücksichtigen könne. Herr
Strädter (Ortsbeiratsmitglied Groß Glienicke) betont in seinen Ausführungen,
dass der Ortsbeirat in dieser Frage sehr engagiert sei, die bisher fehlenden
rechtlichen Grundlagen für die Gesprächsführung sich jedoch als problematisch
erwiesen hätten. Er sei froh, dass diese mittlerweile durch die Verwaltung
geschaffen wurden. Der Ortsbeirat habe in der Aprilsitzung einen Beschluss mit
8 Ja-Stimmen gefasst und sich damit klar für Verhandlungen ausgesprochen. Man
unterstütze den Versuch des Oberbürgermeisters, mit den Eigentümern zu einer
Einigung zu kommen – sehe jetzt aber auch die Eigentümer in der Pflicht. Auf seine geäußerte Skepsis gegenüber
einer B-Planänderung entgegnet der Oberbürgermeister, dass das nicht
abschließend geklärt sei und mit geringstmöglichem Risiko ein größtmöglicher
Erfolg erzielt werden solle.
Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass er von einer
großen Übereinstimmung in der Zielstellung ausgehe – auch bei den beiden
Bürgerinitiativen. Jetzt stehe die Frage, wie sich der sicherste und der
optimalste Weg ergebe. Er meine, dass das Problem scheinbar in der
Vergangenheit unterschätzt worden sei, wenn sich der B-Plan seit 1999 nicht
mehr entwickelt habe. Er verweist auf die großen Bootshäuser am Griebnitzsee,
die als Angebote der Stadt auf Grundlage eines nun nicht mehr existierenden
B-Planes errichtet wurden. Er fragt, wo die Risiken bei einer Enteignung
liegen, wenn parallel dazu mit dem
Ziel einer gütlichen Einigung weiter verhandelt und bei Erfolg das
Enteignungsverfahren abgebrochen werde. Das gehe nicht, so der
Oberbürgermeister, das eine sei mit dem anderen nicht vereinbar. Die Stadt
könne keine Zugeständnisse auf Grundlage von Einzelregelungen machen, was er an
Hand einzelner Beispiele erläutert.
Herr Kaminski (Ortsvorsteher Groß Glienicke)
berichtet über die enge Zusammenarbeit mit der Verwaltung und die in der Lenkungsgruppe
besprochenen Verfahren. Er merkt kritisch an, dass eine grafische Darstellung
im Hauptausschuss nicht erfolgt, obwohl der Tagesordnungspunkt angekündigt wurde.
Er spricht sich dafür aus, eine Verhandlungslösung zu finden und richtet den
Appell an die Eigentümer, sich daran zu beteiligen. Die Gemeinde Groß Glienicke
habe sich bei der Erarbeitung in den 90-er Jahren viel Gedanken gemacht, um
diese jahrelang gerungen und außerordentlich abgewogen. Sicher habe es in
dieser Zeit viele Ideen gegeben, die heute nicht mehr relevant seien, aber das
sei der Zeit geschuldet.
Dem schließt sich Herr Menzel an und ergänzt, dass in
den Folgejahren auch viele Zugeständnisse an die Eigentümer gemacht worden
seien, so dass man z. B. an keinem anderen See eine so große Baudichte finde.
Er fragt, was sich an einem so jungen B-Plan an der Grundlagen geändert habe
soll und warum nicht enteignet werde – das sei an anderer Stelle im Ortsteil
ganz kurzfristig möglich gewesen.
Herr Rietz führt aus, dass die Fraktion CDU/ANW keine
Alternative zu dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg sehe. Bei einer
Enteignung werde zwischen privaten und gesellschaftlichen Interessen abgewogen
und eine Entscheidung in den nächsten 10 – 15 Jahren nicht möglich sein. Herr
Mensch (Mitglied des Ortsbeirates) fragt, wie lange ein Enteignungsverfahren
dauern werde. Er habe auf das vorhandene Vorkaufsrecht der Stadt am Groß
Glienicker See vertraut und sei dann sehr überrascht gewesen, dass dann doch
privat gekauft werden konnte. Herr Exner entgegnet, dass die Dauer schwer in
Monaten oder Jahren auszudrücken und von mehreren Faktoren abhängig sei, denn
die Enteignungsbehörde werde die Verhältnismäßigkeit prüfen. Auf jeden Fall
werde das ein langwieriges Verfahren sein.
Herr Menzel schlägt vor, das Planungsbüro des jetzt
gültigen B-Planes im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen berichten zu lassen.
Sollten zu den hier gestellten Fragen Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden
sein, bittet er, diese zur Verfügung zu stellen.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es in
der heutigen Beratung nicht um eine Entscheidung gehe und um die Darstellung
der Einschätzung von Juristen – Rechtsgutachten gebe es keine. Er schlägt vor,
sich in 4 Wochen erneut mit der Thematik zu befassen und das juristische Risiko
erneut zu beleuchten – auch auf welche Sachverhalte sich eine B-Planänderung
beziehen werde. Der Ortsbeirat sei zu dieser Hauptausschusssitzung wiederum eingeladen.
Auf die Frage von Frau Dr. Schröter, warum in der
Zeit von 2004 bis jetzt nichts bis wenig passiert sei, obwohl sich die
Entwicklung sukzessive ergeben habe, entgegnet er, dass das nicht zutreffe und
bis zur Hauptausschusssitzung in 4 Wochen auch eine Dokumentation der
Aktivitäten vorgelegt werde, um das zu belegen.
Herr Kaminski bittet auch um eine Darstellung, wie
zukünftig verhindert wird, dass von Vorkaufsrechten kein Gebrauch gemacht werde
– sprich welche Sicherungsmechanismen es geben kann. Herr Exner führt dazu aus,
dass bereits organisatorische Maßnahmen getroffen worden seien. Frau Dr.
Schröter verweist auf ein Beispiel aus dem vergangenen Jahr, wo die Stadt ein
23.000 m² großes Grundstück gekauft habe, bevor das durch einen Anwalt verhindert
werden konnte und betont, dass ein Kommunikationsmanagement der beteiligten Parteien aufgebaut
werden müsse. Ebenso wichtig sei die Kommunikation von Arbeitsprozessen, um den
Beteiligten eine Information über Aktivitäten zu geben und einen Prozess in Gang setzen zu
können, der gemeinsam zum Erfolg führe.
Der Oberbürgermeister
bedankt sich für den Hinweis und sichert eine Einladung der Eigentümer zu, um
zu kommunizieren, warum es noch keine Einigungsvereinbarung geben könne.