26.05.2010 - 13.3 Pressemeldungen bezüglich des Planungswettbewer...

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Der Oberbürgermeister verweist auf entsprechende Pressemeldungen, es würde keinen Wettbewerb geben und damit gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verstoßen. Dies stimme nicht, denn es gebe einen Wettbewerb, allerdings keinen Architektenwettbewerb. Mit Beschluss der StVV 10/SVV/0037 sei der Oberbürgermeister beauftragt worden, „durch die Stadtwerke Potsdam eine Aufgabenstellung für den Schwimmbad-Neubau erstellen zu lassen, die dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen ist und auf deren Grundlage ein Planungswettbewerb ausgelobt wird.“ – und genau das sei passiert. Im Weiteren erläutert Herr Paffhausen die Verfahrensschritte der Stadtwerke und merkt an, dass die Irritation dadurch entstanden sei, weil man sich an dem Wort Planungswettbewerb „aufhänge“.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass diese Textfassung nicht die Stadtverordnetenversammlung, sondern die Verwaltung vorgegeben habe. Die Architektenkammer habe mit dem jetzigen Verfahren Probleme und aus diesem Grund habe er die Niederschrift vor 4 Wochen um seine Frage konkretisieren lassen, ob entsprechend der Vorlage des Oberbürgermeisters ein Planungswettbewerb ausgelobt werde, was bestätigt worden sei.

Er habe gemeinsam mit Herrn Böhme (Stadtwerke) das Gespräch mit  der Brandenburgischen Architektenkammer, Herrn Schuster (Vorstand) geführt, die Situation besprochen und begründet. Er habe den Eindruck aus diesem Gespräch mitgenommen, dass die Ausgangssituation verstanden worden sei und die Architektenkammer ihren Sachverstand mit einfließen lassen bzw. als Fachgutachter mitwirken wolle, so dass er die Presseeinlassung nicht nachvollziehen könne. Auf die Nachfrage von Frau Dr. Müller nach den Ursachen für dieses immer wiederkehrende Problem entgegnet der Oberbürgermeister, dass diese sehr vielschichtig seien und es im Gespräch um das Verfahren ging, auch um einen Architektenwettbewerb und die Zusammensetzung des Gremiums – letztendlich sei man aber „gut“ auseinandergegangen. Herr Paffhausen meint, dass das Problem wohl in der Prüfung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen vorab liege. Die Architektenkammer wolle, dass jeder einen Entwurf unterbreiten könne, was mit dem jetzigen Verfahren nicht möglich sei, es sei denn, Unternehmen (das betreffe vor allem kleinere) schließen sich zusammen und können die Leistungsfähigkeit belegen.

Herr Dr. Wegewitz betont, dass hier nicht gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung verstoßen worden sei – es liege hier wohl eher an der unterschiedlichen Definition des Begriffes „Planungswettbewerb“.

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