26.05.2010 - 13.3 Pressemeldungen bezüglich des Planungswettbewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Der Oberbürgermeister
verweist auf entsprechende Pressemeldungen, es würde keinen Wettbewerb geben
und damit gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verstoßen. Dies
stimme nicht, denn es gebe einen Wettbewerb, allerdings keinen
Architektenwettbewerb. Mit Beschluss der StVV 10/SVV/0037 sei der Oberbürgermeister beauftragt worden,
„durch die Stadtwerke Potsdam eine Aufgabenstellung für den Schwimmbad-Neubau
erstellen zu lassen, die dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen ist
und auf deren Grundlage ein Planungswettbewerb ausgelobt wird.“ – und genau das
sei passiert. Im Weiteren erläutert Herr Paffhausen die Verfahrensschritte der
Stadtwerke und merkt an, dass die Irritation dadurch entstanden sei, weil man
sich an dem Wort Planungswettbewerb „aufhänge“.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass diese Textfassung nicht die
Stadtverordnetenversammlung, sondern die Verwaltung vorgegeben habe. Die
Architektenkammer habe mit dem jetzigen Verfahren Probleme und aus diesem Grund
habe er die Niederschrift vor 4 Wochen um seine Frage konkretisieren lassen, ob entsprechend der Vorlage des Oberbürgermeisters
ein Planungswettbewerb ausgelobt werde, was bestätigt worden sei.
Er habe gemeinsam mit Herrn Böhme (Stadtwerke) das Gespräch mit der Brandenburgischen Architektenkammer, Herrn Schuster (Vorstand) geführt, die Situation besprochen
und begründet. Er habe den Eindruck aus diesem Gespräch mitgenommen, dass die
Ausgangssituation verstanden worden sei und die Architektenkammer ihren
Sachverstand mit einfließen lassen bzw. als Fachgutachter mitwirken wolle, so
dass er die Presseeinlassung nicht nachvollziehen könne. Auf die Nachfrage von
Frau Dr. Müller nach den Ursachen für dieses immer wiederkehrende Problem
entgegnet der Oberbürgermeister, dass diese sehr vielschichtig seien und es im
Gespräch um das Verfahren ging, auch um einen Architektenwettbewerb und die Zusammensetzung
des Gremiums – letztendlich sei man aber „gut“ auseinandergegangen. Herr
Paffhausen meint, dass das Problem wohl in der Prüfung der Leistungsfähigkeit
der Unternehmen vorab liege. Die Architektenkammer wolle, dass jeder einen
Entwurf unterbreiten könne, was mit dem jetzigen Verfahren nicht möglich sei,
es sei denn, Unternehmen (das betreffe vor allem kleinere) schließen sich
zusammen und können die Leistungsfähigkeit belegen.
Herr Dr.
Wegewitz betont, dass hier nicht gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
verstoßen worden sei – es liege hier wohl eher an der unterschiedlichen
Definition des Begriffes „Planungswettbewerb“.