02.06.2010 - 6.2 Rederecht für Stadtverordnete in Ausschüssen

Beschluss:
abgelehnt
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Der Hauptausschuss hat den Antrag (in der neuen Fassung mit Datum vom 16.11.2009)  abgelehnt.

 

Zum Beratungsgegenstand äußern sich 7 Diskussionsredner.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird in § 2 Absatz 2 wie folgt ergänzt:

Gruppen und Fraktionen haben Rederecht in den Ausschüssen, in denen sie nicht mit Sitz und Stimme vertreten sind. Dieses Rederecht steht zu jedem Tagesordnungspunkt nur jeweils einem oder einer Stadtverordneten der nicht vertretenen Fraktionen zu.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 23 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 21 Ja-Stimmen