02.06.2010 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 129 "Erweiterung des Wissensc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit  folgenden Änderungen und Ergänzungen zugestimmt:

 

Im Beschlussvorschlag sind die Punkte 3 und 4 zu streichen

 

Abstimmung:

Die Streichung des Punktes 3 mit dem Wortlaut:

Für diesen Bebauungsplan wird nach § 46 Abs. 1 i.V.m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet (siehe auch Anlage 3). Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Karte (Anlage 1).

wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die Streichung des Punktes 4 mit dem Wortlaut:

Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Im Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, auf Seite 5 der Begründung  den 2. Absatz „Im weiteren Verfahren ist die Aufhebung ... (OT Golm) zu prüfen, zu ersetzen durch:

Im weiteren Verfahren sind:

- die verträgliche Abgrenzung zur beabsichtigten Wohnbebauung östlich des Plangebietes zu

  untersuchen

- in diesem Zusammenhang die Festsetzung der östlichen Grenze des räumlichen

  Geltungsbereiches zu überprüfen,

- der weitere Umgang mit dem im Verfahren befindlichen B-Plan Nr. 09/96 BA 2 „Großer Plan

   Am Herzberg BA 2“ (OT Golm) zu klären.     

 

Der Ortsbeirat Golm hat dieser vom o. g. Ausschuss empfohlenen Fassung zugestimmt.

 

 

Abstimmung:

Die Änderung in der Begründung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 129 „Erweiterung des Wissenschaftsparks Golm" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Das Planverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen