02.06.2010 - 8.18 Alkoholverbot im Bahnhofsumfeld prüfen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Namens der Antragstellerinnen wird die Vorlage vom Stadtverordneten Schubert eingebracht.

 

Danach erläutert der Stadtverordnete Schubert nachfolgend aufgeführten Ergänzungsantrag der Fraktion SPD und beantragt anschließend die Überweisung der DS 10/SVV/0406 sowie den Ergänzungsantrag in die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister möge nach Rücksprache mit dem Centermanagement der Bahnhofspassagen prüfen lassen, ein Alkoholverbot für das Umfeld des Hauptbahnhofs auszusprechen.

 

Ergänzung:

Über das Prüfergebnis soll zuerst in den  Ausschüssen KOUL und Soziales und anschließend in der SVV am 3.11. 2010 beraten werden.

 

Im Rahmen der Prüfung sollen

 

-          die Umsetzung des Präventionsansatzes der aufsuchenden Sozialarbeit im
Bahnhofsumfeld,

-          die Erfahrungen brandenburgischer Städte die derzeit ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum verhängt haben,

-          die Urteile des OVG Sachsen-Anhalt zum Alkoholverbot in Magdeburg und des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zum Alkoholverbot in Freiburg,

-          die Erfahrungen der Partnerstadt Bonn, deren Rat der Stadt in seiner Sitzung am 27. Mai 2010 mit Mehrheit den Beschluss für den Erlass der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über ein Alkoholkonsumverbot" für fünf Jahre im Ergebnis eine zwei jährigen Versuchs beschlossen hat,

-          sowie Alternativen zu einem Verbot zum Beispiel durch eine Erhöhung des Einsatzes des Ordnungsamts der LHP

 

einer Bewertung unterzogen werden.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 10/SVV/0406 sowie des Ergänzungsantrages in die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister möge nach Rücksprache mit dem Centermanagement der Bahnhofspassagen prüfen lassen, ein Alkoholverbot für das Umfeld des Hauptbahnhofs auszusprechen. Über das Prüfergebnis soll in der SVV am 1.9.2010 berichtet werden.