02.06.2010 - 8.27 Durchfahrt verboten - Anwohner frei

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Im Namen der Fraktionen FDP und CDU/ANW wird diese Vorlage von der Stadtverordneten Engel-Fürstberger eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der Einfahrt der Schwanenallee, von der Menzelstraße/Ecke Böcklinstraße kommend, ein „Durchfahrt verboten“- (gemäß § 41 StVO Schild Nr. 260: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)/ „Anlieger frei“- (gemäß StVO § 39 III, Zusatzschilder, Schild Nr. 1020-30: Anlieger frei) Schild aufgestellt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen