02.06.2010 - 8.40 Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Freies Ufer a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Diese Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und  Service Herrn Exner eingebracht, der die Nachfragen von Stadtverordneten beantwortet.

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bürgerbegehren „Freies Ufer am Griebnitzsee“ ist nicht zulässig.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen