02.06.2010 - 2.13 Verhängung von Ordnungsgeldern gegen Stadtveror...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Diese Frage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner beantwortet.

 

Während der Beantwortung von Nachfragen  wird der Geschäftsführer der Gruppe Die Andere Herr Boede vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn Schüler  gemäß § 22 Punkt 3 der Geschäftsordnung „zur Ordnung“ gerufen, da dieser den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf durch Zwischenrufe gestört hat. Nach einem weiteren Zwischenruf fordert der Vorsitzende Herrn Boede auf, den Sitzungssaal zu verlassen. Da dieser der Aufforderung nicht  nachkommt, wird die Sitzung um 15:50 Uhr unterbrochen.

Das Präsidium, die Vorsitzenden der Fraktionen  und Gruppen sowie  der Oberbürgermeister verständigen sich zur weiteren Verfahrensweise.

Trotz weiterer Gespräche mit Herrn Boede verlässt dieser nicht den Sitzungssaal; dies wird mit Unterstützung der Polizei durchgeführt und mit der Sitzung um 16:50 Uhr fortgefahren.

 

Der Stadtverordnete Vöhse, Gruppe Die Andere, nimmt anschließend das Wort, um eine    persönliche Erklärung abzugeben.

Da ihm der Vorsitzende zu diesem Zeitpunkt das Wort nicht erteilt hat, verweist er diesbezüglich auf die Regelungen des § 20 Punkt 3 der Geschäftsordnung. 

Nach einem Zwischenruf wird der Stadtverordnete Vöhse von Herrn Schüler „zur Ordnung“ gerufen.

 

 

Der Stadtverordnete Vöhse, Gruppe Die Andere, stellt anschließend den Geschäftsordnungsantrag, abweichend von  § 20 Punkt 3 der Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung abgeben zu können. 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Der Stadtverordnete Vöhse erklärt, dass er entsetzt über die Art und Weise des Umgangs mit der Beantwortung der Anfrage sei; die Transparenz mache „vor dem Stuhl des Oberbürgermeisters Halt“. Er äußert sich kritisch zu den vor einem Monat vom Oberbürgermeister veränderten Kommunikationsmodalitäten.

 

Der Stadtverordnete Guse stellt anschließend den Geschäftsordnungsantrag, eine persönliche Erklärung abgeben zu können. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung verweist erneut auf den § 20 Punkt 3 der Geschäftsordnung, wonach der Text einer persönlichen Erklärung im Wortlaut einen Tag vor der Sitzung einzureichen ist. Im Ergebnis der anschließenden Abstimmung wird der Geschäftsordnungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

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