17.06.2010 - 5.2 LKW-Durchfahrt in Uetz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Wustrack (Bereich Straßenverkehr) erinnert daran, dass die rechtliche Unzulässigkeit einer Unterbindung des Lkw-Durchgangsverkehrs durch die Ortslage Uetz am 22.04.10 im KOUL-Ausschuss von Seiten der Verwaltung dargestellt und erläutert wurde.

Im Ergebnis wurden der Verwaltung drei Prüfaufträge aufgegeben, welche sie zuständigkeitshalber in Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) als zuständigen Baulastträger zu bearbeiten hat.

Es soll eine Einschätzung des baulichen Zustandes eines definierten Straßenabschnitts zwischen BAB-Anschluss und  Beginn der Ortsdurchfahrt gegeben werden.

Die Möglichkeiten der Installation von Hinweisbeschilderung im Ort Ketzin und an der BAB-Abschlussstelle Potsdam-Nord zur Lenkung des Schwerverkehrs über die nur wenige Meter längere Straßenverbindung über Paaren / Falkenrede soll geprüft werden.

Es wird eine Erhebung aktueller Verkehrsbelastungszahlen der Ortslage Uetz nach Verkehrsfreigabe des Brückenbauwerkes bei Paretz durchgeführt.

Ende August 2010 wird die Zählung durch das Landesamt für Straßenwesen initiiert.

Über das Ergebnis ist der Ortsbeirat Uetz dann zu informieren.

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