22.06.2010 - 3.2 Bürgerbahnhof Potsdam West - Kurzfristige Denkm...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Lehmann bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Klipp informiert, dass in mehreren Gesprächsrunden mit dem Bauherren ein Vorhaben entwickelt wurde, welches baugenehmigungsfähig ist. Herr Klipp berichtet weiter, dass mit heutigem Tage der Kaufvertrag beurkundet worden ist und zitiert aus dem Vertrag § 7 Besitzübergabe „Besitz, Nutzen und Lasten des Kaufgrundstückes gehen am Tage der Beurkundung auf den Käufer über...“

Somit steht nicht mehr die Stadt Potsdam in der Pflicht, sondern der private Eigentümer.

 

 

Der Antrag wird als durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4889&TOLFDNR=60007&selfaction=print