07.07.2010 - 5 Verkauf der Wohnblöcke in der Karl-Liebknecht-S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW zur Erledigung auch OBR Golm - 01.07.2010
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 07.07.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- vertagt
zurückgestellt
Ergänzungsantrag
des OBR Golm zu TOP 5 – DS 10/SVV/0424:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt über ein
Ausschreibungsverfahren den Verkauf der Wohnblöcke Karl – Liebknecht - Str. 1
bis 11 im OT Golm einzuleiten.
Im Rahmen der Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens sind im Besonderen Möglichkeiten der „Mieter-Privatisierung“ (Verkauf an Mieter über WEG-Bildung bzw.
Veräußerung an
Mieter-Genossenschaft / Mieterverein) zu prüfen und zu bewerten.
Bei
rechtsgeschäftlicher Verwertung erzielte Erträge sind zur Finanzierung
investiver Maßnahmen im Ortsteil Golm zu verwenden. Gesamtstädtische Interessen
sind angemessen zu berücksichtigen.
Über erzielte Erlöse
ist der Ortsbeirat Golm zeitnah zu informieren und ihm ist Gelegenheit zu
geben, der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Vorschläge
zur Verwendung der
Mittel zu unterbreiten.
Der Bericht ist in
der Septembersitzung 2010 der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen.
Die Begründung soll
wie folgt ergänzt werden:
Begründung:
Mit
der Eingemeindung im Jahr 2003 gingen die angeführten Wohnblöcke in das Vermögen der Stadt Potsdam ein.
Da
es sich dabei um das Eigentum der damaligen Gemeinde Golm handelt sind die
Erlöse aus dem Verkauf dem OT Golm zu zuführen. Die Wohnblöcke befinden sich im
Eigentum der Landeshauptstadt und die Mieteinnahmen werden ausschließlich dort
dem Haushalt zugeführt.
Die
Landeshauptstadt ist kein Wohnungsunternehmen und sollte deswegen aus
organisatorischen Gründen diese Wohnungen an die Pro Potsdam verkaufen.
Ebenfalls kann auch
über eine Ausschreibung der Wohnungsbestand meistbietend verkauft werden. Die
sozialen Gesichtspunkte der Mieter müssen dabei Berücksichtigung finden.
Der Begründung der Drucksache 19/SVV/0424 ist die grundsätzliche Zielstellung zu entnehmen, dem Örtlichkeitsprinzip folgend Verwertungserlöse aus dem Verkauf der Wohnblöcke dem Ortsteil Golm (früher Gemeinde Golm) zugute kommen zu lassen.
Ohne entsprechende politische Vorgabe in Form eines entsprechenden StVV- Beschlusses ist die Zielstellung nach hiesiger Meinung nicht umsetzbar.
Das postulierte Örtlichkeitsprinzip der Erlösverwendung ist geboten, um den Ortsteil Golm von den Vorteilen, die die Stadt Potsdam durch die Vermögensübergänge erlangte, sachgerecht partizipieren zu lassen. Die Mittelverwendung muss andererseits aber auch dem Gebot der Gewährleistung einer ausgeglichenen Gesamtentwicklung genügen, so dass hinsichtlich der postulierten Mittelverwendung gesamtstädtische Belange abzuwägen sind, ohne das Präjudiz der Belange des Ortsteiles aus den Augen zu verlieren.
Abstimmung des Änderungsantrages:
einstimmig angenommen
Abstimmung des geänderten Antrages:
einstimmig angenommen