07.07.2010 - 5 Verkauf der Wohnblöcke in der Karl-Liebknecht-S...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

zurückgestellt

 

Ergänzungsantrag des OBR Golm zu TOP 5 – DS 10/SVV/0424:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt  über ein Ausschreibungsverfahren den Verkauf der Wohnblöcke Karl – Liebknecht - Str. 1 bis 11 im OT Golm einzuleiten.

 

Im Rahmen der Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens sind im Besonderen Möglichkeiten der „Mieter-Privatisierung“ (Verkauf an Mieter über WEG-Bildung bzw.

Veräußerung an Mieter-Genossenschaft / Mieterverein) zu prüfen und zu bewerten.

 

Bei rechtsgeschäftlicher Verwertung erzielte Erträge sind zur Finanzierung investiver Maßnahmen im Ortsteil Golm zu verwenden. Gesamtstädtische Interessen sind angemessen zu berücksichtigen.

 

Über erzielte Erlöse ist der Ortsbeirat Golm zeitnah zu informieren und ihm ist Gelegenheit zu geben, der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Vorschläge

zur Verwendung der Mittel zu unterbreiten.

 

Der Bericht ist in der Septembersitzung 2010 der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen.

 

Die Begründung soll wie folgt ergänzt werden:

 

Begründung:

Mit der Eingemeindung im Jahr 2003 gingen die angeführten  Wohnblöcke in das Vermögen der Stadt Potsdam ein.

Da es sich dabei um das Eigentum der damaligen Gemeinde Golm handelt sind die Erlöse aus dem Verkauf dem OT Golm zu zuführen. Die Wohnblöcke befinden sich im Eigentum der Landeshauptstadt und die Mieteinnahmen werden ausschließlich dort dem Haushalt zugeführt.

Die Landeshauptstadt ist kein Wohnungsunternehmen und sollte deswegen aus organisatorischen Gründen diese Wohnungen an die Pro Potsdam verkaufen.

Ebenfalls kann auch über eine Ausschreibung der Wohnungsbestand meistbietend verkauft werden. Die sozialen Gesichtspunkte der Mieter müssen dabei Berücksichtigung finden.

 

Der Begründung der Drucksache 19/SVV/0424 ist die grundsätzliche Zielstellung zu entnehmen, dem Örtlichkeitsprinzip folgend Verwertungserlöse aus dem Verkauf der Wohnblöcke dem Ortsteil Golm (früher Gemeinde Golm) zugute kommen zu lassen.

 

Ohne entsprechende politische Vorgabe in Form eines entsprechenden StVV- Beschlusses ist die Zielstellung nach hiesiger Meinung nicht umsetzbar.

 

Das postulierte Örtlichkeitsprinzip der Erlösverwendung  ist geboten, um den Ortsteil Golm von den Vorteilen, die die Stadt Potsdam durch die Vermögensübergänge  erlangte, sachgerecht partizipieren zu lassen. Die Mittelverwendung muss andererseits aber auch dem Gebot der Gewährleistung einer ausgeglichenen Gesamtentwicklung genügen, so dass hinsichtlich der postulierten Mittelverwendung  gesamtstädtische Belange abzuwägen sind, ohne das Präjudiz der Belange des Ortsteiles aus den Augen zu verlieren.

 

Abstimmung des Änderungsantrages:

einstimmig angenommen

 

Abstimmung des geänderten Antrages:

einstimmig angenommen

 

Reduzieren

 

Reduzieren