07.07.2010 - 9.1 Groß Glienicker Seeufer

Reduzieren

Eingangs wird von Herrn Dargies eine Unterschriftensammlung der Initiative „Freier Uferweg“ an den Oberbürgermeister übergeben. 907 Menschen, davon aus dem Ortsteil 742, haben sich mit ihrer Unterschrift für einen Kompromiss und eine Verhandlungslösung zwischen der Stadt und den Anrainern ausgesprochen. Anschließend beantragt Herr Naber für die Bürgerinitiative „Freies Ufer“ das Rederecht, wogegen sich kein Widerspruch erhebt. Namens der Bürgerinitiative stellt Frau Maximini-Saga die Auffassung zu der vorgeschlagenen B-Plan-Änderung dar.

Anschließend erläutert Herr Klipp, wie und in welcher Form sowie mit welchen Konsequenzen eine Teiländerung des bestehenden B-Planes erfolgen könne. Er geht dabei auf die Vorteile einer Planänderung ein, mit der die geänderte Eigentümerstruktur berücksichtigt werden und eine ausgewogene Festlegung der künftigen Wegeführung erfolgen könne. Er erläutert den Rahmen für diese Planänderung und verweist darauf, dass der Planungsprozess ergebnisoffen und die Planänderung rechtlich anfechtbar sei. Da sie aber als „zweite Schicht“ über den bestehenden B-Plan „gezogen“ werde, gelte diese für den Fall, dass die Planänderung „gerichtlich kassiert“ werde, weiter. Mögliche Planungsziele seien u. a. die dauerhafte Sicherung des Uferweges, eine ausgewogene Trassenführung, die Prüfung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsverpflichtungen im Uferbereich und die Klärung der Möglichkeiten der Abschirmung der Anlieger zum Uferbereich. Vorgesehen sei, sowohl die Eigentümer als auch die Öffentlichkeit und den Ortsbeirat in diesen Prozess mit einzubinden. Bezüglich der Zeitschiene führt er aus, dass im September/Oktober der Aufstellungsbeschluss zur B-Planänderung vorgelegt werde und der geänderte B-Plan frühestens 2013 in Kraft treten könne.

Anschließend informiert Herr Exner über ein am 14. Juni 2010 stattgefundenes Eigentümergespräch, zu dem 13 Eigentümer anwesend gewesen seien. Quintessenz dieses Gespräch sei, dass man mit individuellen Vereinbarungen nicht weiter komme, da dies nur funktionieren, wenn alle betroffenen Eigentümer „mitmachen“. Deutlich geworden sei der Widerspruch zwischen Vorschlägen zur Wegeführung und Bebauungsplan, die Unvereinbarkeit der Wünsche nach privater Nutzbarkeit von Uferflächen mit dem gültigen Bebauungsplan sowie der Widerspruch zwischen Bebauungsplan plus Landschaftsschutzgesetz und den gewünschten Abschirmungen zum Weg durch Einfriedungen. Gesprochen worden sei auch darüber, ob eine Planänderung das gemeinsame Ziel sein könne, was dann aber bestimmte Rahmenbedingungen zur Folge habe, die von den Eigentümern bis zur Wirksamkeit des B-Planes zu akzeptieren seien. Das Ergebnis des Gesprächs sei in  einer Presseerklärung zusammengefasst worden; denen haben sich im Nachgang einige nicht anwesende Eigentümer angeschlossen.

In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Naber, dass er die Bedenken, einen gültigen und gerichtlich geprüften B-Plan nochmals anzufassen, teile. Deshalb bitte er nachdrücklich um eine externe juristische Beratung, da er sonst nicht in der Lage sei, einer B-Planänderung seine Zustimmung zu erteilen. Insbesondere am Griebnistzsee habe die Stadt böse Erfahrungen mit einer B-Planänderung machen müssen.

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass sein Anliegen sei, den sichersten Weg zu gehen; darauf habe seine Fraktion schon in der Vergangenheit aufmerksam gemacht. Ein gültiger B-Plan sei ein hoher Wert und über evtl. Risiken einer B-Planänderung habe Herr Klipp nicht gesprochen. Er fragt was passiere, wenn man in 2013 feststelle, dass dieser Weg der Planänderung nicht funktioniere – er spreche sich für eine überschaubare Zeitschiene aus.

Herr Kaminski verweist auf den ungeklärten Rechtszustand, der existiere, weil die Widmung nicht in der Form erfolgt sei, wie es erforderlich gewesen wäre. Das Ziel, einen begehbaren Uferweg zu erhalten, werde von vielen getragen – allerdings stehe die Frage, wie das umzusetzen sei und  wie dafür eine Lösung gefunden werde. Durch die B-Planänderung habe man die Chance zu einer Lösung zu kommen und Rechtssicherheit zu erhalten.

Im Ergebnis der Diskussion stellt der Oberbürgermeister fest, dass keine schwerwiegenden Gründe gegen eine B-Planänderung vorgetragen wurden; die große Sorge aber sei, was passiere, wenn der Plan nicht aufgehe und welche rechtlichen Risiken damit verbunden seien.

Herr Exner betont nochmals, dass der alte B-Plan nicht aufgegeben werde, sondern für Teilbereiche eine Änderung „darauf gelegt“ werde. Wenn die Teiländerung ganz oder teilweise nicht gehe, gelte der alte Plan. Die externe Prüfung durch die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll sei ebenfalls  zu diesem Ergebnis gekommen. Im Prüfergebnis heiße es wörtlich:

Zitat: Der Vermerk kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer sachgerechten Durchführung des B-Plan-Verfahrens als „Planänderung“ und Vermeidung jeglicher Auslegungsmöglichkeiten dahingehend, dass das Planänderungs-verfahren unabhängig von seinen Inhalt zu einer Aufhebung des ursprünglichen Plans führen solle, keine Verschlechterung der rechtlichen Position der Stadt bezogen auf den alten Plan eintreten könne, weil für den Fall einer Unwirksamkeitserklärung des neuen Plans der alte „wieder aufleben“ würde. Bezogen auf die Planungsziele bedürfe es auch keiner Veränderungssperre, weil keine Vorhaben denkbar seien, die nach dem alten Plan zulässig, aber nach dem neuen Plan nicht mehr zulässig sein sollten. Bis zur Planreife des neuen Plans gelte aber der alte Plan.

Den Prüfergebnissen ist in allen Punkten zuzustimmen. (Zitat ende)

Zur weiteren Verfahrensweise schlägt der Oberbürgermeister folgendes vor:

 

1.       ein umfängliches Rechtsgutachten zu den Risiken einer B-Planänderung einzuholen, das bis zur Sitzung der Stadtverordneten-versammlung am 01.09.2010 vorliegt,

2.       den Aufstellungsbeschluss „auf den Weg“ zu bringen,

3.       die Anrainer sollen schriftlich erklären, dass sie, solange das Verfahren dauert, den Weg am Groß Glienicker Ufer freihalten.

Einen Zwischenbericht werde es in der Sitzung der Stadtverordnetenver-sammlung im September geben.

Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, ob die Stadt Potsdam die erste Kommune sei, die diesen Weg gehe, denn wenn, sollte das bei einer Entscheidung bekannt sein. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass das auch zur rechtlichen Prüfung dazu gehöre.

Gegen den Verfahrensvorschlag des Oberbürgermeisters erhebt sich kein Widerspruch.

Reduzieren

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung:

 

Reduzieren

Anlagen