01.09.2010 - 7.26 Lennégarten am Bürgerbahnhof Park Sanssouci

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sieht sich für denkmalschutzrechtliche Fragen nicht zuständig, weist aber auf die Problematik Erhaltung von Großbäumen hin.

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat die Vorlage abgelehnt.

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Herr Klipp erläutert anschließend, Bezug nehmend auf die Ausführungen des Bereichsleiters Denkmalpflege im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, dass das Anliegen aus denkmal- und naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig sei.

 

Der Stadtverordnete Schröder erklärt namens der Fraktion CDU/ANW, dass sich die DS 10/SVV70433 erledigt hat.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Veräußerung des denkmalgeschützten Bürgerbahnhofs Park Sanssouci an einen privaten Investor zur Zerstörung des fragmentarisch erhaltenen Lennégarten hier am Standort führt. Sollte sich der Verdacht der Zerstörung bestätigen, so wird der Oberbürgermeister aufgefordert sicherzustellen, dass die Festsetzungen des B-Plans beachtet werden.

 

Nach der Sommerpause, im September 2010, ist der SVV ein entsprechender Bericht vorzulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage