01.09.2010 - 8.8 Neubesetzung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Neubesetzung des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 30 Ja-Stimmen angenommen,

bei   1 Stimmenthaltung.

 

 

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Anlagen