21.09.2010 - 2 Informationen der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Fallmanagement Behindertenbelange

 

Frau Ehebrecht (FB Soziales, Gesundheit und Umwelt) informiert, dass sich der Beschluss 09/SVV/0713 (Fallmanager Behindertenbelange) in der Umsetzung befindet. In der Arbeitsgruppe  „Eingliederungshilfe“ befindet sich die Anlaufstelle für alle Fälle § 35 a SGB VIII. In dieser Arbeitsgruppe sind fast alle Mitarbeiter zu Fallmanagern qualifiziert, so dass umfassend die Fälle in der Gesamtheit der Problematik betreut werden können.

Auch in der Arbeitgruppe „Hilfe zur Pflege“ sind fast alle Mitarbeiter zu Fallmanagern qualifiziert.

 

Frau Basekow weist darauf hin, dass die Fälle nach § 35 a SGB VIII vorher im Jugendamt angesiedelt waren. Ihr erschließt sich nicht, warum diese aus dem Jugendamt herausgenommen worden sind.

 

Frau Müller erklärt, dass den Eltern der Kinder mit Mehrfachbehinderung erspart werden soll, mehrere Anlaufstellen in Anspruch nehmen zu müssen.

In der Umsetzung hat sich dies deshalb als schwierig erwiesen, weil die Zahl der Fälle nach 35 a SGB VIII stark angestiegen ist.

Momentan wird die Schnittstelle zwischen § 35 a SGB VIII und weiteren Hilfen des KJHG, wie z.B. Hilfen zur Erziehung genau betrachtet. Für die Eltern soll die komfortabelste Lösung gefunden werden. Um dieses Thema geht es auch am kommenden Freitag beim Deutschen Städtetag. Sie sagt zu, in der Oktobersitzung des Ausschusses einen Bericht zu geben.

 

Nachnutzung Zeppelinstraße 189

 

Frau Müller weist darauf hin, dass die Angebote ab Januar 2011 an anderen Orten unterzubringen sind. Für die Frauenkulturarbeit ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.

Um das Haus in der Zeppelinstraße 189 für Frauenkultur und andere Träger instand setzen zu können, werden finanzielle Mittel benötigt, die nicht zur Verfügung stehen.

Sie weist darauf hin, dass aus dem Verkauf des Hauses Mittel für das Projekt „freiLand“ eingesetzt werden sollen.

Für „primaDonna“ laufen noch die Gespräche, um geeignete Räumlichkeiten zu finden. Das Objekt in der Zeppelinstraße 189 ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht haltbar und für „primaDonna“ allein auch zu groß.

 

Frau Schneider fragt, welche Räumlichkeiten geprüft wurden.

 

Frau Müller erklärt, dass Möglichkeiten in der Schiffbauergasse sowie im Treffpunkt Freizeit geprüft wurden, aber auch viele andere Objekte.

 

Frau Trauth-Koschnick informiert, dass in den Haushalt des Gleichstellungsbüros 12.000 Euro zusätzlich als Zuschuss für Miete für „primaDonna“ eingeplant sind. Sie macht deutlich, dass es nicht nur um die Frauenkultur, sondern auch um die Geschäftsstelle geht. Die Schwierigkeit besteht darin, dass es zentrale Räumlichkeiten sein müssen, die auch bezahlbar sind.

 

Frau Müller macht darauf aufmerksam, dass bezüglich der Frauenkultur auch der Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport gefordert ist.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass sich auch der Kulturausschuss mit dem Thema befassen wird.

 

Frau Trauth-Koschnick macht deutlich, dass es hier eine enge Zusammenarbeit gibt.

 

Frau Schulze schlägt vor, die Thematik nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und evtl. im November einen erneuten Sachstand durch die Verwaltung zu erhalten.

 

Gestaltung des Haupteinganges am Klinikum „Ernst von Bergmann“

 

Frau Müller informiert, dass es am 09.06.2010 ein Gespräch der Bauleitung mit der AG Barcelona zur Gestaltung des Haupteinganges am Klinikum „Ernst von Bergmann“ gegeben habe. In dem Zusammenhang wurde deutlich, dass eine Rampe, die die zwei Meter Höhenunterschied ausgleichen soll, ca. 24 Meter lang sein müsste. Dies ist auch aus Sicht des Behindertenbeauftragten nicht sinnvoll. (So ein Ungetüm muss vermieden werden“; lt. Zitat Herr Häschel.)

Sie weist darauf hin, dass das Klinikum über einen Behindertenaufzug am Eingang zu erreichen ist.

Insgesamt wird der Campus als barrierefrei eingestuft.

 

Herr Schmarje ergänzt, dass die alte Rampe am Eingang zum Klinikum, die für Behinderte nicht nutzbar war, mit der Neugestaltung wegfallen konnte.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass die Rampe für Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Rollatoren genutzt wurde.

Sie merkt an, dass bei einem Defekt am Aufzug auch ein längerer Ausfall in Kauf genommen werden muss.

Der Umweg über die Rettungsstelle ist ihrer Sicht nicht zumutbar bzw. nicht möglich.

Sie weist auch auf die Aussage des Oberbürgermeisters als Gesellschafter des Klinikums hin, dass eine Rampe installiert wird.

 

Frau Müller äußert zur Aussage des Oberbürgermeisters, dass eine Rampe gebaut werden müsse, dass diese mit Sicherheit aus der Situation heraus ohne vorherige Abstimmung mit dem Klinikum erfolgt ist.

Sie verweist darauf, dass eine Rampe, die zum eigenständigen Benutzen von Menschen mit einem Rollstuhl einen bestimmten Steigungswinkel nicht übersteigen darf.

Der Aufzug am Eingang soll auch für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung geeignet sein.

 

Frau Basekow bestätigt, dass die alte Rampe lebensgefährlich war. Sie betont, dass es wichtig ist, dass der Aufzug immer in Betrieb ist. Aber auch Treppenlifte sollten eingesetzt werden. Diese kann jeder bedienen.

 

Frau Judacz schließt sich dem an und macht deutlich, dass die ehemalige Rampe weder für Rollstuhlfahrer noch für Menschen mit Rollatoren benutzbar war.

Auch aus ihrer Sicht macht eine 24 Meter lange Rampe keinen Sinn, da diese für einen Rollstuhlfahrer aus eigener Kraft kaum zu bewältigen ist. Sie spricht sich dafür aus, einen Treppenlift für den Fall zu installieren, dass der Aufzug ausfällt. Der Treppenlift sollte aber nur dann eingesetzt werden, wenn der Aufzug ausfällt.

 

Frau Müller betont nochmals, dass die Neugestaltung des Eingangbereiches des Klinikums mit der AG Barcelona abgestimmt wurde. Die von den Ausschussmitgliedern geäußerte Idee der Installation eines Treppenliftes wird sie prüfen lassen.

 

Erweiterung der Prüfrecht Freie Träger

 

Frau Müller informiert, dass das Thema „Erweiterung der Prüfrechte Freie Träger“ aktuell in der Kleinen Liga erörtert und diskutiert wurde.

Die Verwaltung hat der Kleinen Liga vorgeschlagen, zu prüfen, inwieweit man der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ beitreten könnte.

Dies wird derzeit auch auf der Bundesebene diskutiert.

 

Herr Kühn fragt, ob noch immer geplant ist, zu diesem Thema eine Mitteilungsvorlage zu erarbeiten.

 

Frau Müller bejaht dies. Ein Zeitpunkt dafür kann bisher nicht benannt werden. Es kann lediglich eine Zwischenmitteilung in Stadtverordnetenversammlung im November 2010 erfolgen. Sie sagt zu, auch im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu informieren.

 

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