23.09.2010 - 6 Geschlechtsspezifische Arbeit in der Kinder- un...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Lutze (Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg) erläutert in einem Powerpoint-Vortrag den Begriff „Gender Mainstreaming“ anhand von Beispielen. Sie verweist auf die Berliner Leitlinien die 2004 durch den Landesjugendhilfeausschuss Berlin verabschiedet wurden und macht dabei deutlich, dass diese alle Leistungsbereiche der Jugendhilfe abdecken.

 

Herr Otto macht darauf aufmerksam, dass geschlechtsbewusste Arbeit auch vorurteilsbewusste Arbeit ist. Er regt an, sich mit den Berliner Leitlinien zu befassen.

 

Frau Knoblich weist darauf hin, dass gemäß Tagesordnung über die geschlechtsspezifische Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam gesprochen werden sollte. Dies ist bisher in diesem Tagesordnungspunkt nicht geschehen.

 

Herr Dr. Henrich ergänzt, dass es wichtig ist, die geschlechtsspezifische Arbeit nicht nur als Querschnittsaufgabe zu betrachten. Auch im Sport wird großer Wert darauf gelegt, dass darauf geachtet wird.

 

Frau Dr. Müller fragt, wie weit das Spezifische geht und wo das Gemeinsame beginnt. Sie hat den Eindruck, dass das Spezifische oft als Förderinstrument eingesetzt wird.

 

Herr Messerschmidt hat im Vortrag die akademischen Vergleiche vermisst. Er ist der Meinung, dass die geschlechterspezifische Arbeit deutlich in den Händen der Mädchen liegt. Er hat festgestellt, dass Jugendliche, die es bei der Ausbildung etwas schwerer haben, gleichermaßen Jungen wie Mädchen sind.

 

Herr Liebe verweist auf das Mädchenprojekt „Zimtzicken“, das seit Jahren gefördert wird. Auch in den Leitlinien der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die geschlechtspezifische Arbeit enthalten. Er regt an, dass sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit den Berliner Leitlinien befasst und mit dem Bestand der LHP vergleicht.

Er erinnert daran, dass es eine Verständigung dazu gab, dass sich der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema befassen wollte. Es sollte ein Handwerkszeug entwickelt werden.

 

Herr Otto verweist auf „Zimtzicken“ und „Manne“ e.V. und macht deutlich, dass die geschlechtspezifische Arbeit insgesamt wichtig ist. Es muss an das in Potsdam Vorhandene angeknüpft werden.

 

Frau Dr. Müller bittet um Vorschläge zum weiteren Umgang mit dem Thema.

 

Frau Geywitz fragt, ob es sinnvoll ist, eine Leitlinie zu erarbeiten, oder das Thema in die generelle Arbeit einzubinden. Damit wäre der Antrag 09/SVV/1153 erledigt.

 

Herr Schweers regt an, eine feste Arbeitsform zu suchen, die dieses Thema bewegt. Dies kann sonst nicht in die üblichen Arbeitsfelder eingebaut werden.

 

Frau Gerber unterstreicht, dass dies ein Hauptpunkt in der Klausur des Jugendhilfeausschusses war.

Sie plädiert dafür, etwas Verpflichtendendes mit verbindlichen Festlegungen zu entwickeln.

 

Herr Otto würde den Antrag zurückstellen, wenn es die Bereitschaft gibt, eine Analyse zu den nächsten Schritten zu entwickeln. Hier sollten auch der AKKJ und die Basis eingebunden werden.

 

Frau Lutze informiert, dass Herausgeber der Berliner Leitlinien nicht die Senatsverwaltung, sondern die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) nach § 78 SGB VIII „Geschlechterdifferenzierte Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“.

 

Frau Schulze empfiehlt, den Antrag zurückzuziehen und im  Unterausschuss zu beraten, wie mit dem Thema weiter umgegangen werden soll.

 

Herr Kankarowitsch schlägt vor, den Antrag umzuformulieren.

 

Frau Dr. Müller macht darauf aufmerksam, dass der Oberbürgermeister hier nicht beauftragt werden sollte.

 

Herr Otto bittet um Zurückstellung des Antrages bis zum nächsten Unterausschuss. Die Berliner Leitlinien sollten als Anlage zum Protokoll mitgeschickt werden.

 

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