28.09.2010 - 3.5 Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Eine Einbringung erfolgt nicht.

 

Der Prüfauftrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in  die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 04. März 2009 folgende neue Bestimmung an geeigneter Stelle eingefügt werden kann:

 

Für Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und für die Zulassung von Abweichungen von Vorschriften nach § 60 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), die als örtliche Bauvorschriften nach § 81 BbgBO erlassen wurden, findet § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechende Anwendung.

 

Die Zuständigkeit für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird auf den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen übertragen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0