28.09.2010 - 3.5 Änderung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW, Fraktion B 90/Die Grünen, Fraktion FDP neue Fassung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 28.09.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in die Hauptsatzung der Landeshauptstadt
Potsdam vom 04. März 2009 folgende neue Bestimmung an geeigneter Stelle
eingefügt werden kann:
Für Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
nach § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und für die Zulassung von
Abweichungen von Vorschriften nach § 60 der Brandenburgischen Bauordnung
(BbgBO), die als örtliche Bauvorschriften nach § 81 BbgBO erlassen wurden,
findet § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2
Satz 1 BauGB entsprechende Anwendung.
Die
Zuständigkeit für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird auf den
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen übertragen.