28.09.2010 - 3.12 Gesamtkonzept Berliner Vorstadt - Aussetzung Au...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Teuteberg bringt den Antrag ein und verweist auf die vorliegende neue Fassung des Antrages (Reduzierung). Ziel ist es, nicht schrittweise straßenisoliert vorzugehen.

 

 

Frau Hüneke (als Mitantragstellerin) erkundigt sich nach dem Zeitrahmen?

 

 

Herr Lehmann macht aufmerksam, dass im Betreff noch immer die Aussetzung des Ausbauvorhabens Mangerstr. 1. Bauabschnitt steht. Dies sei überholt.

 

Herr Teuteberg gibt Herrn Lehmann Recht; der Zusatz im Betreff wird gestrichen.

 

Herr Lehmann geht auf die Intention des Antrages ein und betont, dass es sich hier um einen völlig neuen Antrag handeln würde.

 

 

Herr Klipp macht aufmerksam, dass der Vergleich mit Babelsberg (sh. Begründung) nicht sinnhaft sei, da es sich nicht um ein Sanierungsgebiet handelt und keine Fördermittel zu erwarten sind. Entsprechend Investitionsplan der Landeshauptstadt Potsdam steht in den nächsten Jahren nichts in der Berliner Vorstadt an. Mit Ausnahme von Gefahrenabwehr wird es keine Maßnahmen im Rahmen des Ergebnishaushaltes geben, von daher könne ein Gesamtkonzept für die Berliner Vorstadt  nicht vorbereitet werden.

Er betont nochmals auf Drängen verschiedener Ausschussmitglieder, dass es auch kein KP III geben wird; keine Investitionen geplant sind und wenn überhaupt nur im Rahmen der Gefahrenabwehr etwas erfolgen könne. Insofern sei ein „Gesamtkonzept“ wünschenswert, aber nicht zu finanzieren.

 

 

Herr Teuteberg stellt dar, dass das Konzept längerfristig über 10-15 Jahre (unter Finanzierungsvorbehalt) erarbeitet werden könne. Hier sollte eine Perspektive/Planungsgrundlage gebildet werden, auf die man sich berufen könne.

 

 

Herr Kümmel stellt klar, dass es nicht sein kann, dass die Verwaltung ohne Grundlage/ohne Rahmenbedingungen Personal und Finanzen bindet, um zu ermitteln, was mal später saniert werden soll. Hier stellt sich die Frage, weshalb man die Berliner Vorstadt auswählt. Ebenso könnte ein Neubaugebiet ausgesucht werden.

 

 

Der Antrag (neue Fassung mit geänd. Betreff) wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Gesamtkonzept für die Straßenentwässerung- und instandsetzung für die Berliner Vorstadt vorzulegen und eine Einwohnerinformation dazu durchzuführen.

 

Betreff: Gesamtkonzept Berliner Vorstadt – Aussetzung Ausbauvorhaben Mangerstr. 1. Bauabschnitt

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       0

 

Damit wird empfohlen, die Vorlage abzulehnen.