28.09.2010 - 3.6 Beschluss zur Billigung der Abwägung der frühze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 28.09.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Krampitz (Stadterneuerung)
bringt die Vorlage ein. Ziel ist es, Baurecht im 1. Quartal 2011 zu erreichen.
Herr Jäkel spricht die
Stellungnahme des Bereiches Stadt- und Verkehrsentwicklung auf Seite 20 der
Abwägung (ungeklärter Schulstandwort weiterführende Schule) an. Im Ergebnis der
Abwägung ist notiert worden, dass die Planung nicht geändert wird.
Herr Jäkel bittet bis zur
abschließenden Klärung, die Option für den Schulstandort offen zu halten.
Herr Krampitz berichtet, dass
dies durch die Anfrage an den Geschäftsbereich Bildung/Schule zum Prüfauftrag
erledigt habe. In der Prüfung befinden sich die 2 Standorte
-
Pappelallee und
-
Rote Kaserne West.
Herr Jäkel spricht sich dennoch
dafür aus, die Option des Stadtplatzes am Schragen offen zu halten, bis eine
abschließende Entscheidung dagegen getroffen worden ist.
Herr Klipp plädiert dafür, den
Wohnungsbaustandort nicht unnötig zu blockieren und verweist ebenfalls auf die
v.g. 2 potentiellen Schulstandorte, die sich in der Prüfung befinden.
Frau Hüneke fragt nach dem
Verfahrensstand? Zum jetzigen Zeitpunkt liegen den Stadtverordneten zum ersten
Mal Voten zur Abwägung vor. Sie hält es für sinnvoll, die Vorlage auch im
KOUL-Ausschuss zu beraten und gibt diese Empfehlung an die Fraktionen.
Herr Krampitz geht weiter auf
Hinweise/Rückfragen ein und teilt mit:
Die Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten hat um Abtreppung gebeten, dieser Anregung wurde gefolgt,
durch eine Verringerung der städtebaulichen Dichte zum Volkspark. Das
städtebauliche Konzept basiert im wesentlichen auf dem BDA Konzept aus dem Jahr
1993, in dem klare Raum- bzw. Stadtkanten zum Park definiert wurden.
Gravierende Eingriffe bzgl. des
Biotop, Arten- und Naturschutz sowie Beeinträchtigung geschützter Tierarten
sind nicht zu erwarten, dies wurde im Rahmen einer Untersuchung zur
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen untersucht. Hinweise für den Umweltbericht
ergaben sich aus der frühzeitigen Beteiligung nicht.
Der Vorentwurf geht dann in die
einmonatige öffentliche Auslegung, damit besteht die Gelegenheit Einwendungen
etc. vorzubringen; so dass eine erneute Abwägung vorgenommen werden kann.
Die Vorlage wird zur Abstimmung
gestellt:
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Änderung des
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee/Am
Schragen“.
- Die Billigung der
Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB.
- Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee/Am Schragen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
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