28.09.2010 - 3.6 Beschluss zur Billigung der Abwägung der frühze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Krampitz (Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein. Ziel ist es, Baurecht im 1. Quartal 2011 zu erreichen.

 

 

Herr Jäkel spricht die Stellungnahme des Bereiches Stadt- und Verkehrsentwicklung auf Seite 20 der Abwägung (ungeklärter Schulstandwort weiterführende Schule) an. Im Ergebnis der Abwägung ist notiert worden, dass die Planung nicht geändert wird.

Herr Jäkel bittet bis zur abschließenden Klärung, die Option für den Schulstandort offen zu halten.

 

 

Herr Krampitz berichtet, dass dies durch die Anfrage an den Geschäftsbereich Bildung/Schule zum Prüfauftrag erledigt habe. In der Prüfung befinden sich die 2 Standorte

-          Pappelallee und

-          Rote Kaserne West.

 

 

Herr Jäkel spricht sich dennoch dafür aus, die Option des Stadtplatzes am Schragen offen zu halten, bis eine abschließende Entscheidung dagegen getroffen worden ist.

 

 

Herr Klipp plädiert dafür, den Wohnungsbaustandort nicht unnötig zu blockieren und verweist ebenfalls auf die v.g. 2 potentiellen Schulstandorte, die sich in der Prüfung befinden.

 

 

Frau Hüneke fragt nach dem Verfahrensstand? Zum jetzigen Zeitpunkt liegen den Stadtverordneten zum ersten Mal Voten zur Abwägung vor. Sie hält es für sinnvoll, die Vorlage auch im KOUL-Ausschuss zu beraten und gibt diese Empfehlung an die Fraktionen.

 

 

Herr Krampitz geht weiter auf Hinweise/Rückfragen ein und teilt mit:

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat um Abtreppung gebeten, dieser Anregung wurde gefolgt, durch eine Verringerung der städtebaulichen Dichte zum Volkspark. Das städtebauliche Konzept basiert im wesentlichen auf dem BDA Konzept aus dem Jahr 1993, in dem klare Raum- bzw. Stadtkanten zum Park definiert wurden. 

 

Gravierende Eingriffe bzgl. des Biotop, Arten- und Naturschutz sowie Beeinträchtigung geschützter Tierarten sind nicht zu erwarten, dies wurde im Rahmen einer Untersuchung zur Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen untersucht. Hinweise für den Umweltbericht ergaben sich aus der frühzeitigen Beteiligung  nicht.

Der Vorentwurf geht dann in die einmonatige öffentliche Auslegung, damit besteht die Gelegenheit Einwendungen etc. vorzubringen; so dass eine erneute Abwägung vorgenommen werden kann.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee/Am Schragen“.

 

  1. Die Billigung der Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. 

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee/Am Schragen“ gem.  § 3 Abs. 2 BauGB.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen zur Vorlage