28.09.2010 - 3.7 Beschluss zur Billigung der Abwägung der frühze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Krampitz (Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und

erläutert auf verschiedene Nachfragen der Ausschussmitglieder, dass hier die Baufelder definiert sind, die sich entsprechend der baulichen Dichte vermarkten lassen. Er versichert, dass bei den Überlegungen die noch nicht vorhandene Pufferzonenregelung Weltkulturerbe bereits berücksichtigt worden ist. Das Gelände  befindet sich außerhalb der Grenzen des BUGA-Parkes. Eine Genehmigung nach § 33 (1)  BauGB sei jetzt noch nicht möglich.

 

 

Herr Klipp betont, dass es Usus sei, dass bei der Prüfung/Bearbeitung  der Bebauungspläne eine frühzeitige Konfliktminimierung bzw. der Ausschluss von Konflikten mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten berücksichtigt wird.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Die Billigung der Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. 

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 66B  „Nördliche Gartenstadt, 1. Änderung  Nordbereich“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen zur Vorlage