28.09.2010 - 3.7 Beschluss zur Billigung der Abwägung der frühze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 28.09.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Krampitz (Stadterneuerung)
bringt die Vorlage ein und
erläutert
auf verschiedene Nachfragen der Ausschussmitglieder, dass hier die Baufelder
definiert sind, die sich entsprechend der baulichen Dichte vermarkten lassen.
Er versichert, dass bei den Überlegungen die noch nicht vorhandene
Pufferzonenregelung Weltkulturerbe bereits berücksichtigt worden ist. Das
Gelände befindet sich außerhalb
der Grenzen des BUGA-Parkes. Eine Genehmigung nach § 33 (1) BauGB sei jetzt noch nicht möglich.
Herr Klipp
betont, dass es Usus sei, dass bei der Prüfung/Bearbeitung der Bebauungspläne eine frühzeitige
Konfliktminimierung bzw. der Ausschluss von Konflikten mit der Stiftung
Preußische Schlösser und Gärten berücksichtigt wird.
Die Vorlage
wird zur Abstimmung gestellt:
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Billigung der Abwägung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
- Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 66B
„Nördliche Gartenstadt, 1. Änderung Nordbereich“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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