28.09.2010 - 7.4 Ausschusszuständigkeitsordnung der Landeshaupts...

Beschluss:
vertagt
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Herr Menzel vermisst das Selbstbefassungsrecht. Er stellt den Antrag aufzunehmen, dass sich der Ausschuss mit jeder Sache, mit der er sich befassen möchte, selbst befassen kann.

 

Herr Schröder meint, dass es ein Selbstbefassungsrecht gebe.

 

Herr Dr. Steinicke unterstreicht dies.

 

In der Diskussion können sich die Ausschussmitglieder nicht einigen, ob das Selbstbefassungsrecht mit § 1 Abs 2 geregelt sei.

 

Herr Schröder bittet die Verwaltung die bisherige Fassung der Ausschusszuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Potsdam zu besorgen und den Antrag 10/SVV/0633 zurückzustellen.

 

Dem wird einstimmig zugestimmt.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage