06.10.2010 - 8.22 Ausbau der Mangerstraße 2. Bauabschnitt

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Klipp eingebracht.

 

Der nachfolgend aufgeführte Änderungsantrag der Fraktion SPD wird vom Stadtverordneten  Dr. Seidel eingebracht:

 

Die Mangerstraße, im Teilabschnitt vom Mühlenweg bis zur Otto-Nagel-Straße (2. BA), wird in der Variante 2 „Kleinsteinpflaster“ (Gesamtkosten 1.600,00 T Euro) ausgebaut und nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, in der Variante Fahrgasse in Asphalt.

Der Ausbau gilt als  beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006 (Straßenausbaubeitragssatzung).

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Oldenburg, Fraktion SPD, beantragt den Schluss der Debatte und  die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion SPD beantragten Änderungen werden

 

mit 23 Ja-Stimmen abgelehnt,

bei 15 Ja-Stimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Mangerstraße, im Teilabschnitt vom Mühlenweg bis zur Otto-Nagel-Straße, wird als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006 (Straßenausbaubeitragssatzung) in der Variante „Teilasphaltierung“ ausgebaut.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 19 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 14 Ja-Stimmen.