06.10.2010 - 6.11 Trägerauswahl "Treffpunkt Freizeit"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Datum:
- Mi., 06.10.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Jugendhilfeausschuss hat
der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zugestimmt, denen sich der Ausschuss
für Kultur sowie der Hauptausschuss angeschlossen haben:
Punkt 2. wird wie folgt ergänzt:
Der entsprechende Kooperationsvertrag ist der Verwaltung vor Abschluss vorzulegen.
Neu
anzufügen ist ein Punkt:
9. Nach drei Jahren neuer Trägerschaft erfolgt eine qualitative Evaluation der Arbeit des Treffpunktes Freizeit. Dieses Konzept soll das Angebot, die Auslastung, Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der Kinder und Jugendlichen genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.
Abstimmung:
Die Ergänzung des Punktes 2. wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die Ergänzung des Beschlusstextes um einen Punkt 9. wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
1.
Gemäß des
Ergebnisses der Interessenbekundungsprüfungen wird die Bürgerhaus am Schlaatz
gGmbH beauftragt, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Treffpunkt
Freizeit“ ab 01.01.2011 entsprechend des eingereichten Konzeptes (vgl. Anlage) zu führen.
2.
Grundlage
des Konzeptes ist eine Kooperation der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH mit dem
Potsdamer Betreuungshilfe e.V. und dem Potsdamer Kunstgenossen e.V. Der entsprechende Kooperationsvertrag
ist der Verwaltung vor Abschluss vorzulegen.
3.
Ziel der
Trägerschaft ist eine Angebotserweiterung entsprechend des Konzeptes.
4.
Zur
Weiterführung des Mehrgenerationenhaus-Projektes wird fristgerecht ein Antrag
auf Trägerwechsel beim zuständigen Bundesfamilienministerium gestellt.
5.
Das
vorhandene „Treffpunkt Freizeit“-Personal wird von der Bürgerhaus am Schlaatz
gGmbH gemäß § 613a BGB übernommen.
6.
Der
Kommunale Immobilienservice schließt mit Wirkung vom 01.01.2011 auf der Basis
der bisherigen Konditionen mit der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH einen
Mietvertrag ab.
7.
Der
Betriebsübergang wird federführend durch den Oberbürgermeister, vertreten durch
den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (35), begleitet.
8.
Der
jährliche Zuwendungsbetrag der Landeshauptstadt Potsdam verbleibt auf dem in
der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen Niveau.
9. Nach drei Jahren neuer Trägerschaft
erfolgt eine qualitative Evaluation der Arbeit des Treffpunktes Freizeit. Dieses Konzept soll das
Angebot, die Auslastung, Nutzung, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung der Kinder
und Jugendlichen genauso wie die Vernetzung in Potsdam als auch
betriebswirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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