12.10.2010 - 3.5 Bebauungsplan Nr. 9/96 "Großer Plan - Am Herzbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) erläutert die Änderung, die sich nur auf die Regelung von Solaranlagen bezieht. Diese werden nach der Änderung uneingeschränkt möglich sein. Die Nutzungsmöglichkeit regenerativer Energien sei hier wichtiger als die Ästhetik, zumal das Einfamilienhausgebiet schon heute über ein sehr heterogenes Erscheinungsbild verfüge.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 9/96 „Großer Plan – Am Herzberg“ BA 3 (OT Golm) ist in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB zu ändern.

 

2.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 9/96 „Großer Plan – Am Herzberg“ BA 3 (OT Golm) – 1. (vereinfachte) Änderung entschieden (s. Anlagen 1 und 2).

 

3.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9/96 „Großer Plan – Am Herzberg“ BA 3 (OT Golm) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und 4).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

 

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Anlagen zur Vorlage