12.10.2010 - 3.5 Bebauungsplan Nr. 9/96 "Großer Plan - Am Herzbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 12.10.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) erläutert die Änderung,
die sich nur auf die Regelung von Solaranlagen bezieht. Diese werden nach der
Änderung uneingeschränkt möglich sein. Die Nutzungsmöglichkeit regenerativer
Energien sei hier wichtiger als die Ästhetik, zumal das Einfamilienhausgebiet
schon heute über ein sehr heterogenes Erscheinungsbild verfüge.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 9/96 „Großer Plan – Am Herzberg“ BA 3 (OT Golm) ist in einem
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB zu ändern.
2.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan Nr. 9/96 „Großer Plan – Am Herzberg“ BA 3 (OT Golm) – 1.
(vereinfachte) Änderung entschieden (s. Anlagen 1 und 2).
3.
Die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 9/96 „Großer Plan – Am Herzberg“ BA 3 (OT Golm)
wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige
Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und 4).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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117,8 kB
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