14.10.2010 - 2.4 Ausbau der Seepromenade Groß Glienicke

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Seidel informiert, dass die Drucksachen 10/SVV/0600 (Groß Glienicke - Busring 4. und 5. Bauabschnitt: Seepromenade ) und 10/SVV/0630 (Ausbau der Seepromenade Groß Glienicke) bereits im SB-Ausschuss behandelt wurden. Hier wurde ein Kompromissvorschlag der Verwaltung vorgelegt.

 

Herr Naber fragt, ob eine Seite des Gehweges so belassen werden soll und somit die Bäume bestehen bleiben können.

 

Frau Woiwode (FB Grün- und Verkehrsflächen) stellt die neue Planung zum Ausbau der Seepromenade anhand eines Lageplanes vor. Mit der jetzt erarbeiteten Variante kann ein großer Teil der Bäume erhalten werden. Lediglich zwischen dem Hechtsprung und der Bergstraße sollen Gehwege mit einer Breite von 1,5 m errichtet werden. In Baumnähe soll in Abhängigkeit vom Wurzelbereich ggf. eine wassergebundene Decke verwendet werden.

             

Herr Heuer fragt, wie das Problem der Entwässerung in der Straßensenke gelöst werden kann.

 

Frau Woiwode erklärt, dass die Versickerung auf einem Grundstück gegenüber der Badewiese direkt an der Straße erfolgt. Am anderen Ende der Straße fließt das Regenwasser zur Versickerung in den Friedrich-Günther-Park. Und nicht mehr in den Groß Glienicker See.

 

Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag zur DS 10/SVV/0600 ein und begründet diesen.

„Der OB wird beauftragt, für die Seepromenade im Teilabschnitt von der Richard-Wagner-Straße bis zur Bergstraße den am 12.10.2010 vorgestellten überarbeiteten Plan, bei dem die Anlage eines Gehweges  eindeutig dem Erhalt der übergroßen Mehrheit der vorhandenen Straßenbäume untergeordnet wird, weiterzuverfolgen.

Es ist zu planen, dass nicht mehr als 15 Bäume insgesamt gefällt werden müssen.

Die so veränderte Planung ist dem Ortsbeirat Groß Glienicke vorzustellen und die Anwohner sind anschließend erneut zu beteiligen. Sollte auch dieser Plan nicht Konsens finden, ist die Angelegenheit erneut der StVV vorzulegen.“

 

Herr Dr. Seidel verweist auf das im SB-Ausschuss verabredete Verfahren. Hier wurde der Antrag an die Verwaltung zurücküberwiesen. Über die Drucksachen 10/SVV/0600 und 10/SVV/0630 muss dann nicht entschieden werden.

Zur Drucksache 10/SVV/0843 empfiehlt er dem Antragsteller zu überlegen, was mit diesem Antrag geschehen soll.

 

Da die Drucksache 10/SVV/0600 nicht zur Abstimmung gestellt wird, wird auch über den Änderungsantrag von Herrn Jäkel nicht abgestimmt.

 

Herr Jäkel erklärt  seinen Änderungsantrag für erledigt, wenn die Verwaltung zusichert, entsprechend ihrer Aussagen zu handeln.

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