20.10.2010 - 4.3 Windelmüll

Beschluss:
abgelehnt
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Auf eine Einbringung des Antrages wird verzichtet. Hingewiesen wird darauf, dass man den Antrag im KOUL-Ausschuss abgelehnt habe.

 

Wie Frau Oldenburg zu Beginn der Diskussion anmerkt, erscheint ihr das Anliegen nachvollziehbar zu sein. Die Frage sei hier, wie ist dieses umsetzbar. Wie stehen Aufwand und Nutzen sich gegenüber. Wie geht man mit dem Thema Gleichbehandlung um.

 

Herr Becker legt dar, dass die Umsetzung des Anliegens sehr aufwendig und bürokratisch sein werde. Herr Becker spricht die Finanzierung durch Umlage an und schlägt im Ergebnis vor, den Antrag ebenfalls abzulehnen.

 

Frau Knoblich stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in die Abfallsatzung oder in die Abfallgebührensatzung der LHP eine Regelung aufgenommen werden kann, die temporär auftretenden Windelmüllabfall in Privathaushalten sozial-adäquat berücksichtigt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:  5

Stimmenthaltung: 1