26.10.2010 - 4 Analyse der Fälle nach § 35a SGB VIII

Beschluss:
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Frau Ehebrecht (FB Soziales, Gesundheit und Umwelt) gibt eine Einführung  und macht deutlich, dass die Analyse zur Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII erstellt wurde, da es mit der Überleitung vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in den Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt einen Fallaufwuchs gab.

Bei der Erstellung der Analyse wurde festgestellt, dass es eine bundesweite Tendenz zum Fallanstieg bei den Jugendhilfeträgern gibt.

Sie erläutert die einzelnen mit den Sitzungsunterlagen ausgereichten Folien.

 

Sie verweist auf die fehlende gesetzliche Teilhabebeeinträchtigungs-Normierung und berichtet, dass hier eine eigene Normierung entwickelt wurde.

Eine Folge der Analyse war, dass neune Handlungsfelder aufgemacht wurden. Es gibt eine Optimierung der Prozesssteuerung zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und dem Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt. Des Weiteren wurde eine Qualifizierung der fachlichen Leistungsprüfung durch Einführung des Hilfeplanverfahrens erreicht.

 

Bezüglich der Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenschwäche gibt es eine Verbesserung in der Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt. Dieses wird zukünftig seiner Verantwortung stärker nachkommen. Hierzu sind die Gespräche aber noch nicht abgeschlossen. Es wurde auch ein Schreiben an den Minister für Bildung und Sport verfasst. Dieser hat zugesagt, zukünftig stärker zu unterstützen.

 

Es wird eine Standardisierung der Verträge mit den Trägern erarbeitet sowie ein Vergleichs- und Arbeitsring mit den umliegenden Gemeinden gebildet.

Frau Ehebrecht betont, dass Potsdam momentan durch diese Analyse eine Vorreiter-Rolle übernommen hat.

 

Frau Michalske-Acioglu fragt nach der Altersstruktur der in der Analyse erfassten Kinder und Jugendlichen.

 

Frau Ehebrecht erklärt, dass es sich hierbei um Schulkinder handelt.

 

Frau Müller schlägt vor, die Folien farbig mit Altersstruktur und Verweildauer in den Maßnahmen als Anlage zum Protokoll auszureichen.

Sie berichtet, dass auch beim Sozialausschuss des Deutschen Städtetages bestätigt wurde, dass sich der Fallanstieg bei den Hilfen nach § 35a SGB VIII durch alle Gemeinden der Bundesrepublik  zieht.

Problematisch war bisher, dass Förderangebote der Schulen oft zu ungünstigen Zeiten oder an Orten stattfinden, die für die Kinder nicht ohne Probleme zu erreichen sind.

Sie macht deutlich, dass die Verwaltung alles daran setzt, jedem Kind die Hilfe zukommen zu lassen, die es benötigt. Sie weist aber auch darauf hin, dass das SGB VIII sowie das SGB XII nicht dafür zuständig sind, Kinder mit einer einfachen Lernschwäche aufzufangen. Im engen Kontakt mit dem Staatlichen Schulamt wird daran gearbeitet, dass dafür Sorge getragen wird, dass auch die Kinder die entsprechende Förderung erhalten, die sie benötigen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass seelische Beeinträchtigungen verhindert werden sollten.

 

Frau Dr. Herzel verweist darauf, dass im Land Brandenburg in der Grundschule die Klassen oft so voll sind, dass eine Förderung einzelner Kinder mit Schwächen nicht möglich ist.

Sie weist auch auf die Kinder hin, die Deutsch nicht als Muttersprache haben. Die seelische Schädigung dieser Kinder sollte genau betrachtet werden.

Es sollte auch nicht die Frage im Vordergrund stehen, wie viele betroffene Kinder und Jugendliche es gibt, sondern welche Gründe zu einer Beeinträchtigung geführt haben.

 

Frau Müller betont, dass hier alle ihre Verantwortung übernehmen müssen. Sie macht deutlich, dass keine Kinder durch ein Rost fallen. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Schule ihren Verpflichtungen nachkommt.

 

Frau Schulze fragt, ob die ursprünglich als HSK-Maßnahme vorgeschlagenen Einsparungen in diesem Bereich auch durchsetzbar sind.

 

Frau Müller erklärt, dass die Kinder, die derzeit eine Hilfe erhalten, die Förderung auch weiterhin bekommen. Langfristig wird eine Reduktion der Fälle möglich sein, wenn die Schule ihren Verpflichtungen nachkommt (Förder- und Teilungsunterricht).

 

Frau Schummel verweist auf die privaten Schulen und fragt, ob es hier eine Trennung bei der Betrachtung gibt.

 

Frau Müller erklärt, dass diese Unterschiede nicht analysiert wurden.

 

Herr Kühn merkt grundsätzlich an, dass Fallzahlen möglicherweise fallen, wenn Schule ihrer Verpflichtung nachkommt.

Er stellt fest, dass der Anstieg hauptsächlich bei den ambulanten Fällen zu verzeichnen ist. Diese haben bei der Finanzierung nicht den Hauptanteil, da die stationären Fälle wesentlich höhere Kosten verursachen.

Auch die Fallzahlen selbst findet er relativ niedrig im Verhältnis zu allen schulpflichtigen Kindern. Er befürchtet eine höhere Dunkelziffer bei Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenschwäche. Hier sollte ein Vergleich mit vergleichbaren Städten erfolgen.

 

Frau Müller nimmt Bezug auf die Ausführungen zur Kostensituation und verweist auf die Seite 2 der Präsentation. Dort ist ein sprunghafter Anstieg von Januar 2010 bis April 2010 zu erkennen. Hier muss nach der Ursache gesehen werden. Auch der Kostenaufwuchs war hier relativ groß.

Es wurde festgestellt, dass Schule Förderangebote hat, die mitunter aus unterschiedlichen Gründen durch die Eltern nicht angenommen werden. Es werden dann oft Angebote Dritter angenommen und die Finanzierung erfolgt durch den Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt.

Es muss auch gesehen werden, wer die seelische Behinderung oder die Bedrohung vor einer solchen feststellt.

Wichtig ist, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die den Kindern und Jugendlichen zugute kommt und ihnen genau die Fördermöglichkeiten zu geben, die sie benötigen.

 

Frau Dencker fragt, ob die Analyse durch die Verwaltung vorgenommen wurde.

 

Frau Ehebrecht bestätigt, dass dies aufgrund der Aktenlage erfolgt ist.

 

Frau Dencker fragt, aus welchem Grund sich die Zahl der geförderten Kinder in den letzten Monaten verringert hat.

Sie macht deutlich, dass dies unbedingt im Bildungsausschuss beraten werden soll.

 

Frau Müller macht deutlich, dass bei den vier Kindern, die jetzt aus der Maßnahmen heraus sind, diese auch abgeschlossen ist.

Sie weist darauf hin, dass alle Akten einzeln gesichtet wurden. Es wurde festgestellt, dass Kinder in einer Förderung sind, die eigentlich in eine schulische Förderung gehören. Da das Wohl des Kindes vor geht, wird die begonnene Maßnahme auch weiter gewährt.

Der für Schule zuständige Geschäftsbereich hat die vorliegende Analyse auch erhalten. Allerdings ist hier nicht das Schulverwaltungsamt zuständig, sondern das staatliche Schulamt. Zu diesem ist bereits der Kontakt aufgenommen.

 

Frau Ehebrecht ergänzt, dass die Fallzahlen nicht statisch sind. Hier gibt es eine Entwicklung, da Kinder aus Maßnahmen heraus gehen und andere eine Maßnahme bekommen.

 

Frau Judacz schildert einen Einzelfall und bittet, bei jedem einzelnen Fall genau zu prüfen, welche Hilfe benötigt wird.

 

Herr Kühn appelliert daran, nicht allein die Schule in die Verantwortung zu nehmen, sondern einzelfallbezogen jedem Kind die Hilfe zukommen zu lassen, die es benötigt.

 

Herr Häschel bestätigt, dass es sich beim Fallanstieg  bei den Hilfen nach § 35a SGB VIII um einen bundesweiten Trend handelt, der jetzt in Potsdam angekommen ist.

 

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