26.10.2010 - 4.1 Stand des B-Planes Nr. 2 Horstweg Süd (Bitte v...

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Frau Schenke (NCC) nimmt das Rederecht für den Investor wahr. Sie geht auf die Historie ein, die Entwicklung des Vorhabens seit 2008, die erfolgte Trägerbeteiligung im August/September und die in diesem Zusammenhang eingegangenen 2 Stellungnahmen der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) als Vertreterin der Bundespolizei und des LBV (Landesamt für Bauen und Verkehr).

Der vorhandene Hubschrauberlandeplatz (wird aus Sicherheitsgründen gegenwärtig nicht genutzt) soll für Zwecke der Bundespolizei einer Wiederverwendung zugeführt werden. Aus diesem Grunde habe die BIMA schriftlich gebeten, das Bebauungsplanverfahren erst einmal auszusetzen.

Frau Schenke verweist hier auf den zu erwartenden Fluglärm und die Beeinträchtigung der Wohnbebauung. Es müsse von einer erheblichen Verschlechterung der Wohnqualität ausgegangen werden.

Sie äußert die Bitte, das Bebauungsplanverfahren weiter zu führen und zu prüfen, in wie weit erwünscht ist, dort den Hubschrauberlandeplatz einzurichten.

 

 

Herr Goetzmann informiert anhand des Planes über den aktuellen Stand des Bebauungsplanänderungsverfahrens. Herr Goetzmann geht auf die Ansiedlung der Bundespolizei ein und gibt Erläuterungen zur Errichtung der baulichen Anlagen des Polizeipräsidiums.

Zugleich teilt Herr Goetzmann mit, dass es seit 2005 neue Anweisungen für Hubschrauberlandeplätze gibt. Für den Zeitraum von 2005 bis 2010 galt in diesem Bereich eine Überleitungsfrist. Ab 2010 müssen verschärfte Anforderungen an den Standort sichergestellt werden, die Landesregierung habe vor diesem Hintergrund auf eine Ertüchtigung verzichtet.

Herr Goetzmann macht darauf aufmerksam, dass deshalb für das 2. Änderungsverfahren des B-Planes Nr. 2 „Horstweg-Süd“, davon ausgegangen worden ist, dass der Hubschrauberlandeplatzstandort aufgegeben wird.

Herr Goetzmann geht auf die aktuelle Planung ein; der Hubschrauberlandeplatz soll nicht ebenerdig, sondern mind. auf eine Höhe von über 6 m angehoben werden. Notwendige Stellplätze könnten unter einer solchen Plattform stehen.

Die rechtliche Situation ist kritisch. Hier handelt es sich nicht um eine einfache Planung, sondern bei

-          Bahn

-          Wasserstraßen und

-          Luftverkehr

kommen sogenannte privilegierte Fachplanungen zum Einsatz, bei denen die kommunale Planungshoheit  vom Gesetzgeber zurückgedrängt wird.

Die luftfahrtrechtliche Genehmigung für diesen Hubschrauberlandeplatz existiert nach wie vor. Die Haltereigenschaft ist auf die Bundespolizei übergegangen.

Es gehe hier nicht um den operativen Einsatz der Bundespolizei, sondern um den Betrieb in besonderen Fällen für das Polizeipräsidium (Transporte aus dem Bundespolizeipräsidium zu spezifischen Einsatzpositionen. Eingesetzt werden soll auch der größte Hubschrauber, der bei Personentransporten eine Rolle spielt. Für die Landefläche werden 30 x 30 m + zusätzliche Sicherheitsstreifen benötigt.

Die BIMA hat ausdrücklich mit Verweis auf die bestehende Genehmigung beantragt, das Verfahren zur 2. Änderung des Planes auszusetzen, um eine Berücksichtigung der aktuellen Anpassungen an die Vorschriften sicherzustellen.

Herr Goetzmann informiert zum mitgeteilten Umfang der Flugbewegungen

(vorauss. etwa 40 Starts und Landungen pro Jahr). Es ist nicht auszuschließen, dass es zu Nachtflügen kommen wird. Der Umfang der Flugbewegungen gegenüber der bestehenden Genehmigung ist unverändert.

 

Herr Goetzmann bestätigt, dass es sich hier um eine komplizierte Gesamtsituation handelt und geht auf Rückfragen der Ausschussmitglieder ein.

 

Zur Frage der Kontaktaufnahme teilt Herr Goetzmann mit, dass das bislang einzige Gespräch mit breiter und detaillierter Erörterung der Sachlage am 18.10.2010 mit Beteiligten der Bundespolizei, der BIMA, Vertretern des Landes Brandenburg, NCC und dem noch im Grundbuch stehenden Grundstückseigentümer stattgefunden hat.

Dabei habe die Verwaltung wahrgenommen, dass es für die Bundespolizei (in der Aufgabenwahrnehmung durch die BIMA) die klare Ausrichtung gibt, dass es notwenig ist die bestehende Genehmigung in Anspruch zu nehmen und vom Bund keine andere Option verfolgt wird.

 

 

Seitens verschiedener Ausschussmitglieder wird Unverständnis geäußert und darauf gedrungen, alle Möglichkeiten zu prüfen bzw. durchzusetzen, die ein solches Vorhaben verhindern.

 

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