27.10.2010 - 11 Errichtung einer treuhänderischen Stiftung zum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Graumann bringt die Vorlage ein und beantwortet die Nachfrage von Frau Dr. Schröter, warum die Stadt Potsdam nicht allein, sondern in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz die Stiftung errichtet. Herr Graumann verweist in seiner Antwort auf das vorhandene fachliche know-how bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz; er kenne keine Stiftung in diesem Sinne, die eine derartige Zusammenarbeit nicht angestrebt hätte.

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Der Hauptausschuss beschließt:

1.       Die Landeshauptstadt Potsdam errichtet in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eine nichtrechtfähige Stiftung mit der Bezeichnung "Stiftung Plansammlung Potsdam" in der Verwaltung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

 

2.       Wenn die Stiftung ein Stiftungskapital von 150.000,- Euro (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) erreicht hat, entsendet der Oberbürgermeister einen Vertreter in den dann zu gründenden Vorstand.

 

3.       Die Landeshauptstadt Potsdam übereignet die von einem privaten Spender erhaltene Spende  in Höhe von 30.000,- Euro (in Worten: dreißigtausend) als Grundkapital für die "Stiftung Plansammlung Potsdam" der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Koblenzer Straße 75, 53177 Bonn.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen