28.10.2010 - 8.1 Leitlinien für die Arbeit mit Jungen und jungen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 28.10.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Folgende vom Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorgeschlagene geänderte Fassung wird als Tischvorlage ausgereicht und eingebracht:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Oktober 2011 der Stadtverordnetenversammlung Grundsätze bzw. Leitlinien für die geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen, sowie mit Jungen und jungen Männern zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dazu ist ein Fachtag zu organisieren, der auf der Grundlage einer durch bestehende Gremien (AGs nach §78 SGB VIII) erhobenen Bestandsaufnahme fachliche Anforderungen an die geschlechtsspezifische Arbeit formuliert.
Diese Anforderungen bilden den Ansatz für die Erarbeitung der Grundsätze bzw. Leitlinien für die geschlechtsspezifische Arbeit.
Frau Dr. Müller macht deutlich, dass die vorliegende geänderte Fassung des Antrages durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung getragen wird.
Herr Otto begründet nochmals den Antrag.
Herr Schweers sagt zu, den Antrag so umzusetzen.
Frau Schulze fragt, ob die Begründung zum ursprünglichen Antrag bleibt.
Herr Otto verneint dies. Er möchte die Begründung weglassen.
Herr Schweers macht darauf aufmerksam, dass die Erstellung von Leitlinien nicht mit Förderkriterien gleichgesetzt werden kann.
Herr Otto betont, dass der Fachtag der erste Schritt ist.
Geänderter Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Oktober 2011 der Stadtverordnetenversammlung Grundsätze bzw. Leitlinien für die geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen, sowie mit Jungen und jungen Männern zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dazu ist ein Fachtag zu organisieren, der auf der Grundlage einer durch bestehende Gremien (AGs nach §78 SGB VIII) erhobenen Bestandsaufnahme fachliche Anforderungen an die geschlechtsspezifische Arbeit formuliert.
Diese Anforderungen bilden den Ansatz für die Erarbeitung der Grundsätze bzw. Leitlinien für die geschlechtsspezifische Arbeit.