28.10.2010 - 2 Informationen des Jugendamtes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Schweers verweist auf die beiden für die StVV am 03.11.2010 eingereichten Beschlussvorlagen der Verwaltung zur Genehmigung zusätzlicher  überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für Kindertagesbetreuung im Haushaltsjahr 2008 sowie für Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2009 und erörtert diese.

Er weist auf die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zu den beiden Drucksachen hin, aus denen hervorgeht, dass ein Haushaltsverstoß festgestellt wurde.

Herr Schweers erklärt, dass in ordnungsgemäßer Ausführung der Regelungen der KITA-Finanzierungsrichtlinie durch eine beauftragte externe Firma im 2. Halbjahr 2009 die Verwendungsnachweisprüfung der den Trägern im Jahr 2008 gewährten Zuschüsse erfolgte. Im Ergebnis dieser Prüfungen haben die freien Träger von Kindertagesstätten teilweise überdurchschnittlich hohe Ansprüche auf Nachzahlungen, die gemäß doppischer Haushaltsführung, periodengerecht zu Lasten des Haushaltes 2008 zu finanzieren sind. Gleichzeitig hatte die Landeshauptstadt Erstattungsansprüche gegenüber anderen Trägern, so dass die zusätzlichen Aufwendungen mit diesen ebenfalls zusätzlichen Erträgen kompensiert werden können.

Herr Schweers betont, dass sich im Gesamtergebnis dadurch keine Verschlechterung des Teilhaushaltes ergibt.

Durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wurden in Auswertung der o.g. Sachverhalte Maßnahmen eingeleitet, um eine Qualifizierung der Prognosen zu sichern und zu gewährleisten, dass mögliche gravierende Abweichungen zwischen Haushaltsplan und tatsächlichem Bedarf in künftigen Haushaltsjahren rechtzeitig im laufenden Haushaltsjahr erkannt und bereinigt werden können.

 

Die Beantragung einer Genehmigung für die  o.g. überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) im Haushaltsjahr 2009 war dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie nicht möglich, da bis zum Ende des Jahres 2009 die Gesamtsumme der zu erwartenden  überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen  nicht konkret benannt werden konnten. Grund hierfür sind die zeitversetzten Abrechnungen der freien Träger für Hilfen zur Erziehung, die erst nach Vorlage aller Rechnungen einen Gesamtüberblick über die Gesamtaufwendungen für das Jahr gestatten.

Durch Überlastung der Sozialarbeiter, auf Grund der vorrangigen Bearbeitung dringender Kinderschutzfälle, kam es zu verspäteter Einpflege der gewährten Hilfen zur Erziehung in das ADV-System PROSOZ und damit zur Erstellung fehlerhafter Prognosen zum voraussichtlich zu erwartenden Gesamtbedarf für das Jahr 2009.

Auch hier gibt es aus Sicht des RPA einen Haushaltsverstoß.

Herr Schweers betont, dass auch hier kein finanzieller Schaden für die Landeshauptstadt Potsdam entstanden ist.

 

Frau E. Müller ergänzt, dass ab dem Haushaltsjahr 2010 sichergestellt ist, dass ein Controlling erfolgt und sofort reagiert werden kann.

 

Frau Schulze richtet an die Fraktionen die Bitte, beide Drucksachen in der Stadtverordnetenversammlung am 03.11.2010 abschließend zu behandeln. Sie dankt der Verwaltung für die Information.

Sie fragt, ob die Erfassung im Kita-Bereich noch enger mit der bisherigen Stichtagsmeldung erfolgt.

Weiterhin fragt sie, ob die Mittel für die Haushaltsplanung 2011 in ausreichender Höhe  eingestellt wurden.

 

Herr Otto nimmt Bezug auf die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung und macht deutlich, dass sich die Fallzahlen nach seiner Erfahrung nicht sprunghaft verändern.

 

Herr Schweers erklärt, dass die Stichtagsmeldungen im Quartal beibehalten werden. Die Kita-Finanzierungsrichtlinie sagt aus, dass die Träger bis zum 31.3. das Vorjahr abrechnen müssen. In der Vergangenheit war die Verwaltung oft bis zu zwei Jahre im Verzug. Insbesondere, wenn Widersprüche vorlagen. In diesem Jahr waren erstmals mit Hilfe einer externen Firma fast alle Betriebskostenabrechnungen nach sechs Monaten bearbeitet.

Mit externer Hilfe sollen künftig die Abrechnungen viel früher abgeschlossen sein.

Es wird angestrebt, dass in Zukunft regelmäßig die Abrechnung durch ein Wirtschaftprüfungsunternehmen vorgenommen wird.

 

Frau E. Müller ergänzt, dass bei der Berechnung der Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Hilfen zur Erziehung immer auf die Zahlen der Vorjahre aufgebaut wird. Im Jahr 2009 gab es einen unerwarteten großen Aufwuchs bei den ambulanten Hilfen.

Die Planung für 2011 wird auf der Grundlage der Planung 2009 und 2010 erfolgen bzw. aufbauen.

Für 2010 wird derzeit davon ausgegangen, dass keine überplanmäßigen Ausgaben für Hilfen zur Erziehung erforderlich sind.

Frau E. Müller teilt mit, dass der Stadtverordnetenversammlung für die Kindertagesbetreuung 2010 ein Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung zur Entscheidung vorgelegt wird, der aber mit den vorhandenen Mitteln aus dem Deckungsring des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie gedeckt werden kann.

 

Herr Schweers weist darauf hin, dass diese überplanmäßigen Aufwendungen auch durch die Änderung des Kita-Gesetzes zustande kommen.

 

Frau Dr. Müller merkt an, dass eine Hauptursache für die überplanmäßigen Aufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung die schlechte Personalausstattung ist. Sie regt an, sich fachlich dazu zu verständigen und dann damit in die Haushaltsdiskussion zu gehen.

 

Frau E. Müller kann keine Garantie dafür geben, dass der Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz zukünftig keine Anträge auf Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen in die Stadtverordnetenversammlung einbringen muss. Sie sichert zu, dass Haushaltsverstöße, wie vom Rechnungsprüfungsamt bemängelt, nicht mehr vorkommen werden.

 

Frau Dr. Müller informiert, dass die beiden Drucksachen über das Ratsinformationssystem unter 10/SVV/0855 und 10/SVV/0857 abrufbar sind.

 

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