09.11.2010 - 6 Verständigung zum Umgang mit außerordentlichen...

Beschluss:
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Der Ausschussvorsitzende erinnert an die Veranlassung, sich zu diesem Thema im SB-Ausschuss verständigen zu wollen.

 

Frau Hüneke reicht den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage einen Vorschlag zur Umsetzung, bestehend aus folgenden 7 Punkten aus.

1.      Zum Radverkehrskonzept werden im Sinne des Beschlusses der STVV die Maßnahmen für das Folgejahr im Einbringungsmonat des Haushaltsentwurfes, die konkreten Planungen bis spätestens April des entsprechenden Jahres vorgestellt.

2.      Zum Konzept zum Erhalt der Natursteinpflasterstraßen werden im Sinne des Beschlusses der STVV die Maßnahmen für das Folgejahr im Einbringungsmonat des Haushaltsentwurfes, die konkreten Planungen bis spätestens April des entsprechenden Jahres vorgestellt.

3.      Nach Vorlage der Bauinvestitionsplanung Medien der Stadtwerke entsprechend dem Beschluss der STVV wird der Abgleich der geplanten Tiefbaumaßnahmen der Stadt mit den Investmaßnahmen Medien der Stadtwerke (Objekt- und Zeitplanung) dem Ausschuss vorgelegt.

4.      Über Hochbauvorhaben, für die die Verwaltung gravierende Abwägungen entgegen den Festsetzungen eines Bebauungs-Plans oder einer Satzung für erforderlich hält, ist der Ausschuss zeitnah zu informieren.

5.      Bauanträge werden so schnell wie möglich vorgestellt, wenn der Umgebungsschutz der Potsdamer Kulturlandschaft betroffen ist.

6.      Das Verfahren zur Liste der Bauanträge wird bis auf weiteres beibehalten.

7.      Für Termine außerhalb der regulären Ausschusstermine sind Status und Konsequenzen vorher klar zu benennen. Bei inhaltlichem Konsens ist die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gegeben, Mehrheitsbeschlüsse sind nicht möglich. Die Ergebnisse sind umgehend im Protokoll zu versenden.

 

Frau Hüneke gibt Erläuterungen zu den einzelnen Punkten:

Bei den Punkten 1 bis 3 habe sie bereits bestehende Beschlüsse aufgegriffen. Zum Punkt 6 sollte das bereits im SB-Ausschuss praktizierte Verfahren beibehalten werden. Auf die Vorschläge zu den Punkten 4 , 5 und 6 geht Frau Hüneke kurz ein.

 

 

Herr Lehmann könnte sich den Punkten 1 und 2 anschließen, wenn die Verwaltung keine Einwände habe. Zum 3. Punkt empfiehlt er die Streichung der Medien (mit Verweis auf den Antrag 10/SVV/0727 – die Größenordnung von 50 T€ wird für zu gering gehalten). Zu 7. empfiehlt er die Streichung der Worte „Mehrheitsbeschlüsse sind nicht möglich“.

 

 

Herr Pfrogner äußert den Vorbehalt, dass die heutige Verständigung zu den Formalien/grundsätzliche Regelung zur Arbeitsweise des Ausschusses erfolgen sollte. Fixe Punkte sollten hier nicht gesetzt werden. Zur Aufstellung von Frau Hüneke bemerkt Herr Pfrogner, dass der Begriff in Punkt 5 Potsdamer Kulturlandschaft zu weit gegriffen sei.

 

 

Herr Jäkel bittet darum, nicht sofort eine Abstimmung zu der umfangreichen Ausarbeitung von Frau Hüneke vorzunehmen, welche erst zu Sitzungsbeginn als Tischvorlage ausgereicht wurde. Er bittet vielmehr darum, künftig die Arbeitsstruktur des Ausschusses etwas zu verbessern und in den Fällen wo eine Entscheidung des Ausschusses erwartet wird, dies unter Benennung der entsprechenden Sachverhalte in der Tagesordnung zu vermerken. Inhaltliche Unterlagen sollten den Ausschussmitgliedern vor der Entscheidung zur Verfügung stehen. Beschlussfassungen oder Entschlüsse des Ausschusses sollten nicht aus Tagsordnungspunkten, wie Mitteilungen oder Berichte der Verwaltung, Anfragen von Stadtverordneten oder Sonstiges heraus, ohne Vorinformation abgeleitet werden. Er beklagt, dass sich wiederholt aus solchen TOP’en mangels entsprechender Vorbereitung der Ausschussmitglieder lange, teils kontroverse Debatten entfacht haben. Er hält es für geboten, umfangreiche Konzepte, wie z. B. Straßeninstandsetzungen, Radverkehrskonzept usw. in der Regel in zwei Lesungen zu behandeln, eine rechtzeitige Erstinformation mit Präsentation, Rückfragen und kurzen Meinungsäußerungen, dann Ausreichung der Unterlagen, dann zweite Beratung inhaltlicher Natur mit Beschlussfassung oder Bestätigung des Verwaltungshandelns.

 

 

Herr Kümmel bestätigt, dass die Brisanz von Themen mit der Tagesordnung oft noch nicht erkennbar sind. Zur Durchführung gesonderter Termine sollte die offizielle Einladung durch den Ausschussvorsitzenden zur Sondersitzung erfolgen.

Bzgl. der Informationen zu Radverkehrsmaßnahmen, Natursteinpflasterstraßen, Bauinvestitionen besteht bereits durch bestehende Beschlüsse die Verpflichtung für die Verwaltung, verknüpft mit der Haushaltseinbringung. Er regt an, sich die Haushaltsunterlagen genau anzusehen, da viele Maßnahmen daraus erkennbar sind und sich dann ggf. bei der Haushaltsberatung damit zu beschäftigen.

 

 

Frau Hüneke bestätigt, dass die Punkte 1 bis 3 bereits durch Beschlüsse der STVV gedeckt sind. Zu 5. könnte statt Potsdamer Kulturlandschaft „UNESCOWelterbebereich“ eingesetzt werden. Auch eine Vereinbarung sh. Punkt 4 sei nützlich. Zum Punkt 7. sollte der Teil „Mehrheitsbeschlüsse sind nicht möglich“ enthalten bleiben.

Frau Hüneke kündigt an, den Antrag 10/SVV/0727 Tiefbaumaßnahmen aus dem Geschäftsgang zu nehmen, wenn der Vertreter der Fraktion FDP zustimmt.

 

 

Herr Teuteberg geht nochmals auf die Intention des Antrages 10/SVV/0727 ein (Sensibilisierung der Verwaltung und bestätigt auch für die Fraktion FDP, dass der Antrag 10/SVV/0727 zurück gezogen wird.

Grundsätzlich sei ein effizientes Arbeiten im Ausschuss erforderlich. Der SB-Ausschuss hat eine Vielfalt von Themen zu behandeln. Herr Teuteberg spricht sich für die Aufstellung von Frau Hüneke aus.

Zur Einberufung einer Sondersitzung hält auch Herr Teuteberg eine formale Einladung für erforderlich; anschließend sollte entsprechend der Geschäftsordnung verfahren werden.

Wenn es einen Widerspruch gibt, könne dies nicht als Mehrheitsbeschluss gewertet werden.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) äußert zur allgemeinen Diskussion, ob und in wie weit im Ausschuss Themen überraschend erörtert werden, dass zum Beispiel das Thema Hubschrauberlandeplatz nicht von der Verwaltung auf die Tagesordnung gebracht worden ist, sondern es sich hier um die Bitte eines Ausschussmitgliedes um Berichterstattung gehandelt hat. Es ist immer möglich Themen anzusprechen, um die Aufbereitung und Ausreichung von Unterlagen zu bitten und die Themen in der folgenden Sitzung nochmals aufzurufen. Aktuelle Berichterstattungen im Ausschuss vorzunehmen und dies bereits in der Tagesordnung (mit dem entsprechenden Vorlauf von knapp 14 Tagen) anzukündigen, erweist sich oft als schwierig.

Zur Aufstellung von Frau Hüneke merkt Herr Goetzmann an, dass der Punkt 1 als Zielmarke o.k. sei. Die Formulierung im Punkt 4 – gravierende Abwägungen – sei schwierig zu interpretieren. Hier stellt sich die Frage, was für gravierend gehalten wird. Zu 5. erläutert Herr Goetzmann, dass es ca. 250 – 300 Anträge im Jahr gibt, bei denen der Umgebungsschutz Welterbe berührt ist. Nicht die Berührung des Umgebungsschutzes sei entscheidend, sondern ob bei der Abarbeitung der Baugenehmigungsprüfung die Beschädigung des Umgebungsschutzes Welterbebereich gesehen wird. In diesen Fällen würde eine Ablehnung erfolgen.

 

 

Herr Klipp nimmt Bezug auf Punkt 7 der Aufstellung von Frau Hüneke, welche aus der Meinungsverschiedenheit zur Verständigung im SB-Ausschuss am 22.6.10 und des durchgeführten gesonderten Termines am 5.7.10 resultiert.

Ziel der heutigen Verständigung müsse künftig eine unstrittige Legitimation für das Verwaltungshandeln sein.

Herr Klipp hinterfragt das von Frau Hüneke gewünschte Konsensprinzip. Weshalb sollte in einer Sondersitzung ein anderes Prinzip als in regulären Sitzungen gelten, nämlich das Mehrheitsprinzip?

Zum 1. Punkt sei eine nochmalige Verständigung erforderlich, wie die Bestätigung der einzelnen Maßnahmen erfolgen könne. Zum 3. Punkt verweist er auf das beschlossene Investitionsprogramm. Eine klare Verständigung zum Punkt 7. ist erforderlich. Zu den Punkten 4 und 5 müsse möglichst eine klare Formulierung erfolgen, um die Erwartungshaltung  deutlich zu machen. Das Verfahren zum Punkt 6 könne beibehalten werden.

 

 

Frau Hüneke entnimmt der geführten Diskussion, dass die Punkte 1 bis 3 unproblematisch sind. Im Punkt 4 sind die aus Sicht der Verwaltung gravierenden Abwägungen gemeint. Zu 5. behält sie sich nochmalige Überlegung vor. Im Punkt 7 könne „Mehrheitsbeschlüsse sind nicht möglich“ gestrichen werden.

Sie bestätigt, dass es hier um außerordentliche Termine, z.B. Vor-Ort oder ähnliche gehen würde. Außerordentliche Sitzungen (ordnungsgemäß einberufen) gelten als Sitzung mit Berücksichtigung der Geschäftsordnung.

 

 

Herr Goetzmann schlägt zum Punkt 5 vor, vor das Wort betroffen „absehbar konfliktträchtig“ einzufügen.

 

 

Herr Jäkel beruft sich auf die Tagesordnung zur heutigen Sitzung. Unter dem hier behandelten TOP sollte die Verständigung zum Umgang mit außerordentlichen Zusammenkünften erfolgen. Aus diesem Grund ist er nicht bereit, heute eine Beschlussfassung zu den 7 Punkten vorzunehmen. Wenn das Papier als Antrag verstanden werden soll, dann sollte dieser regulär in den Geschäftsgang gebracht werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende macht aufmerksam, dass die Entscheidung/Befassung direkt den SB-Ausschuss betrifft; eine Verständigung in der Fraktion halte er für nicht erforderlich.

 

 

Herr Teuteberg hat aus der vorhergehenden Diskussion den Eindruck, dass im Wesentlichen Konsens gefunden worden ist und schlägt vor, dass die Ausschussmitglieder sich per e-mail gegenseitig austauschen. Das Protokoll der heutigen Sitzung sollte den Ausschussmitgliedern so kurzfristig wie möglich zugemailt werden.

 

 

Unter Berücksichtigung der bereits vorgebrachten Änderungsvorschläge zu den 7 Punkten, welche im Laufe der vorangegangenen Diskussion durch Frau Hüneke übernommen worden sind, ergibt sich folgender Stand:

 

1.      Zum Radverkehrskonzept werden im Sinne des Beschlusses der STVV die Maßnahmen für das Folgejahr im Einbringungsmonat des Haushaltsentwurfes, die konkreten Planungen bis spätestens April des entsprechenden Jahres vorgestellt.

2.      Zum Konzept zum Erhalt der Natursteinpflasterstraßen werden im Sinne des Beschlusses der STVV die Maßnahmen für das Folgejahr im Einbringungsmonat des Haushaltsentwurfes, die konkreten Planungen bis spätestens April des entsprechenden Jahres vorgestellt.

3.      Nach Vorlage der Bauinvestitionsplanung Medien der Stadtwerke entsprechend dem Beschluss der STVV wird der Abgleich der geplanten Tiefbaumaßnahmen der Stadt mit den Investmaßnahmen Medien der Stadtwerke (Objekt- und Zeitplanung) dem Ausschuss vorgelegt.

4.      Über Hochbauvorhaben, für die aus Sicht der Verwaltung gravierenden Abwägungen entgegen den Festsetzungen eines Bebauungs-Plans oder einer Satzung für erforderlich hält, ist der Ausschuss zeitnah zu informieren.

5.      Bauanträge werden so schnell wie möglich vorgestellt, wenn der Umgebungsschutz des UNESCO-Weltkulturerbes absehbar konfliktträchtig betroffen ist.

6.      Das Verfahren zur Liste der Bauanträge wird bis auf weiteres beibehalten.

 

7.      Für Termine außerhalb der regulären Ausschusstermine sind Status und Konsequenzen vorher klar zu benennen. Bei inhaltlichem Konsens ist die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gegeben. Die Ergebnisse sind umgehend im Protokoll zu versenden.

 

 

Es erfolgt Verständigung dahingehend, dass die Rückläufe bis 19.11.10, 10.00 Uhr der Ausschussbetreuerin, Frau Kropp, per e-mail zugeleitet werden.

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